Auswärtiges. Eine "wirksame parlamentarische Begleitung der Tätigkeit der Vereinten Nationen" hat der Bundestag am 16. Juni beschlossen. Er nahm einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/5690) an. Nach Ansicht des Parlaments könnte sich dies auf zwei Ebenen vollziehen: Die eine Ebene sei der Ausbau der parlamentarischen Kontroll- und Mitwirkungsrechte durch den Bundestag; die andere Ebene sei "die Gestaltung einer parlamentarischen Dimension der UN". Die Koalitionsfraktionen stellen fest, eine "konsistente und nach außen transparente parlamentarische Kontrolle und Mitwirkung" sei noch nicht gewährleistet.
Dies liege unter anderem daran, dass der Auswärtige Ausschuss über seine Unterausschüsse die UN-Politik als Teil der deutschen Außenpolitik behandele.
Es bleibe somit vor allem anderen Ausschüssen des Parlaments überlassen, ob und wie weit sie besondere fachbezogene Aspekte dieser Politik aufgreifen. Sozialdemokraten und Bündnisgrüne schlagen vor, eine "dauerhafte Befassung" mit diesen Themen im Auswärtigen Ausschuss sicherzustellen.
Die Koalitionsfraktionen nennen als Plattform für eine parlamentarische Dimension im System der UN die Interparlamentarische Union (IPU). Einen "Ständigen Ausschuss" der IPU am Sitz der Vereinten Nationen in New York schlagen die Koalitionsfraktionen in diesem Zusammenhang vor. Die IPU-Generalversammlung scheide dafür aus, weil sie zu groß und zu schwerfällig agiere.