Die Linksfraktion ist mit ihrem Ziel gescheitert, für Kultur- und Medienschaffende einen leichter erwerbbaren Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) durchzusetzen. Ein entsprechender Antrag ( 16/6080) wurde im Bundestag am 13. Februar mit den Stimmen von Union, SPD und FDP bei Enthaltung der Grünen abgelehnt.
Die Linke hatte ihren Vorstoß damit begründet, dass in der Kultur- und Medienbranche kurze, zeitlich befristete Projektarbeit dominierten und es den Beschäftigten nach Einführung der Hartz-Gesetze kaum noch möglich sei, Ansprüche auf ALG I zu erwerben. Derzeit muss ein Beschäftigter innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, um einen ALG-I-Anspruch zu erwerben. Das hält die Linksfraktion für zu kurz; sie forderte deshalb eine Verkürzung der Anwartschaftszeit auf fünf Monate.
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD betonten, dass die Lage der Film- und Theaterschaffenden verbessert werden müsse. Hierzu erarbeite das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits einen tragfähigen Vorschlag, den man nun abwarten wolle.
Die FDP plädierte erneut für ihr "Drei-Säulen-Konzept" mit Wahltarifen, bei denen die Arbeitslosenversicherung den Bedürfnissen von Branchen und Betroffenen angepasst werde. Die Grünen hoben hervor, dass Projektarbeit sich in der Arbeitswelt allgemein immer mehr ausbreite und man deshalb eine umfassendere Lösung brauche. Es mache wenig Sinn, für immer kleinere und begrenztere Gruppen Einzellösungen zu finden.