VOLKSENTSCHEID
Opposition scheitert mit Plänen zu direkter Bürgerbeteiligung
Die Frage beschäftigt den Bundestag schon seit einer ganzen Reihe von Legislaturperioden immer wieder: Sollen die Bürger mehr direkte Mitsprachemöglichkeiten bei politischen Entscheidungen auch auf Bundesebene erhalten? Immer wieder gab es in der Vergangenheit Initiativen, das parlamentarisch-repräsentative System der Bundesrepublik durch direkte Beteiligungsrechte der Bürger auch auf Bundesebene zu ergänzen und dazu Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz einzuführen. Dafür freilich wäre sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die ohne die Union nicht zu erreichen ist. An deren Widerstand scheiterten dann auch bislang alle entsprechenden Vorstöße.
Dieses Schicksal hat jetzt auch drei aktuelle Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen von FDP ( 16/474), Die Linke ( 16/1411) und Bündnis 90/Die Grünen ( 16/680) zu dem Thema ereilt: Am 11. Februar lehnte der Innenausschuss die Vorlagen mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD ab.
Koalition und Opposition waren sich im Ausschuss einig, dass es damit auch in der ablaufenden Legislaturperiode nicht zur Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene kommen wird - was auch die SPD-Fraktion bedauerte. Auch die Sozialdemokraten, die zu rot-grünen Regierungszeiten noch selbst einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, -begehren und -entscheid mitgetragen hatten, wären diesmal gerne bei dem Thema weiter gekommen, doch könne man nicht alles "mit einem Koalitionspartner so voranbringen, wie man es gerne möchte", räumten sie im Ausschuss ein.
Bedauern auch bei den Oppositionsfraktionen. Es wäre "an der Zeit, mehr Elemente direkter Demokratie auch auf Bundesebene einzuführen", argumentierte die FDP-Fraktion. Auch die Fraktion Die Linke betonte ihre Kompromissbereitschaft, um in dieser Frage voran zu kommen. Sie beklagte, in Sachen direkter Demokratie sei die Bundesrepublik ein Entwicklungsland. Die Grünen warfen der Union eine Blockadehaltung vor. Sie müsse sich fragen lassen, warum sie auf Bundesebene ein Instrument ablehne, das sie auf Landesebene gerne nutze.
Die CDU/CSU-Fraktion blieb von solchen Vorhaltungen ungerührt: Sie begründete ihr Nein damit, dass die Argumente gegen die Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene - angeführt werden häufig etwa die negativen Erfahrungen mit Plebisziten in der Weimarer Republik oder die Befürchtung, so Demagogen Tür und Tor zu öffnen - "gewichtiger" seien als die Gründe für einen solchen Schritt.