Krankenschwester ist nicht immer gleich Krankenschwester. Das beklagt eine in der DDR ausgebildete Sprechstundenschwester, deren Forderung nach Aufwertung ihres Berufsbildes jetzt vom Petitionsausschuss unterstützt wird. In seiner Sitzung am 11. Februar sprach sich der Ausschuss dafür aus, in der DDR ausgebildete Sprechstundenschwestern künftig mit Krankenschwestern gleichzusetzen. Ihre Ausbildung sei mit dem Berufsbild der ebenfalls in der DDR ausgebildeten Krankenschwestern vergleichbar.
Die Aufwertung des Berufsbildes bezeichnete der Petitionsausschuss als "dringend erforderlich" und beschloss einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe den Bundestagsfraktionen sowie dem Bundesgesundheitsministerium zuzuleiten. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Bundesregierung das Anliegen überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe suchen. Im konkreten Fall weist die Petentin auf eine Diskriminierung von Sprechstundenschwestern hin und fordert die Anerkennung als Fachkraft in der ambulanten Pflege. Derzeit würden Sprechstundenschwestern nur als pflegerische Hilfskräfte bezahlt, obgleich die Fachausbildung große Übereinstimmungen mit den Ausbildungsinhalten von DDR-Krankenschwestern aufweise.
Dieser Auffassung schloss sich der Petitionsausschuss an und stellte fest, dass sowohl das Niveau als auch die Qualität des dreijährigen Fachschulstudiums für Sprechstundenschwestern dem DDR-Studium zur Krankenschwester im Wesentlichen entsprochen habe. Im Einheitsvertrag sei jedoch nur die Berufsbezeichnung der DDR-Krankenschwester anerkannt. Lediglich der Zeitpunkt der Vergleichbarkeit der Berufsbilder Sprechstundenschwester und DDR-Krankenschwester sei strittig. Denkbar sei eine Anerkennung derjenigen, die ihre Ausbildung nach 1985 begonnen haben. Möglicherweise liege eine Vergleichbarkeit jedoch auch schon seit 1974 vor.