Der Ausgleich von Versorgungs- und Rentenansprüchen bei Scheidungen soll neu geregelt und gerechter werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/10144) verabschiedete der Bundestag am 12. Februar einstimmig in der vom Rechtsausschuss beschlossenen Fassung ( 16/11903). Die Reform soll zum 1. September 2009 in Kraft treten.
In Zukunft soll jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehe erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt werden. Anrechte aus berufsständigen Versorgungswerken, aus der Beamtenversorgung des Bundes und aus der betrieblichen und privaten Vorsorge werden in dieses System einbezogen. Jeder Ehepartner kann den Versorgungsausgleich auch bei sehr kurzer Ehedauer beantragen, beschloss das Parlament. Gleichzeitig wurde die Frist, innerhalb derer ein solcher Antrag möglich ist, von zwei auf drei Jahre verlängert.
Der Bundestag forderte die Regierung auf, kurzfristig die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit für Anrechte aus der betrieblichen Altersversorgung ein Auffang-Versorgungsträger gegründet werden könne. Dieser solle auf Kapitaldeckung basieren und die Leistungen auch steuerlich vergleichbar den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung behandeln. Ferner räumte der Ausschuss Lebenspartnerschaften weitgehend die gleichen Rechte wie Eheleuten ein.