Eine Prüfung für den Notarberuf hat der Bundestag am 12. Februar beschlossen. Der Rechtsausschuss hatte eine Beschlussvorlage ( 16/11906) dazu vorgelegt. Die Initiative war vom Bundesrat ausgegangen. Er hatte in einem Gesetzentwurf ( 16/4972) gefordert, die Bewerber müssten zu einer praxisgerechten Umsetzung ihrer Kenntnisse geeignet seien. Die Prüfung solle vor einem bei der Bundesnotarkammer einzurichtenden Amt abgelegt werden.
Der Bundestag nahm einige Änderungen an dem Entwurf vor. So wird zur notariellen Fachprüfung zugelassen, wer seit drei Jahren als Rechtsanwalt zugelassen ist. Ferner verzichtete der Bundestag auf die detaillierte Aufzählung der einzelnen Rechtsgebiete. Er nahm stattdessen eine Formulierung auf, wonach die Prüfungsgebiete per Rechtsverordnung durch das Justizministerium geregelt werden. Der Bundesrat muss dieser Regelung zustimmen. Jeder Bewerber muss nur noch vier Klausuren schreiben. Die Länderkammer hatte zwei mehr gefordert. Es bleibt beim Inkrafttreten von etwas mehr als zwei Jahren nach der Verkündigung des Gesetzes.
Die Regierungsfraktionen sowie Liberale und Grüne stimmten für den Gesetzentwurf; die Linksfraktion dagegen. Sie erklärte unter anderem, dass ein entsprechender Gesetzentwurf nicht Sache des Bundes sei. Die Länder müssten ein Gesetz vorlegen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende April 2004 entschieden, dass die bisherige Bundesnotarordnung in Teilen verfassungswidrig sei. Karlsruhe hatte unter anderem eine individuelle Überprüfung und Prognose der fachlichen Eignung des einzelnen Bewerbers gefordert. Bei den Sachverständigen einer Anhörung, die der Rechtsausschuss Ende 2008 veranstaltet hatte, war die Vorlage auf Zustimmung gestoßen.