Am Ende haben auch beste Argumente nicht geholfen. Das geplante Umweltgesetzbuch (UGB), das die (geschätzten) bis zu 10.000 Gesetze und Verordnungen im deutschen Umweltrecht zusammenfassen und damit im großen Stil Bürokratie abbauen sollte, ist so gut wie tot. Selbst das persönliche Ein- und Auftreten von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) in der bayerischen Staatskanzlei konnte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) nicht zum Einlenken bewegen. Seehofer, erkennbar um ein starkes und eigenständiges Profil der Christsozialen bemüht, blieb auf Verweigerungskurs - ebenso sein Umweltminister Markus Söder (CSU).
Der Sache hat er damit um der partei- und landespolitischen Unterscheidbarkeit willen nicht gedient. Schlecht gebrüllt, Löwe! Das UGB, auf das sich CDU, CSU und SPD 2005 in ihrem Koalitionsvertrag verständigt haben, wird auch in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr Gesetzeskraft erlangen. Dabei hatte sich schon Gabriels Amtsvorgänger Jürgen Trittin zu rot-grünen Regierungszeiten daran abgearbeitet, das deutsche Umweltrecht neu zu ordnen. Dass es nun wieder nicht zur überfälligen Bündelung der Gesetze und Verordnungen kommt, ist nicht nachvollziehbar.
Bayern wird sein Nein auch CDU-Landesregierungen zu erklären haben. Noch im Dezember 2008 wandten sich acht CDU-Landesumweltminister an die beiden Bundesminister der CSU, Ilse Aigner und den mittlerweile demissionierten Michael Glos, mit der Bitte, auf Söder einzuwirken, von seinem Alternativmodell zur sogenannten integrierten Vorhabengenehmigung abzulassen. Begründung: Der bayerische Weg verursache nur höhere Kosten und mehr Bürokratie. Es half alles nichts. Jetzt bleibt das Umweltrecht eben unübersichtlich. Bayerns Veto verhindert eine neue Ordnung.