Die Lage im Sudan verschlechtert sich nach dem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al Baschir weiter. Wie ein Vertreter des Auswärtigen Amtes am 18. März dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sagte, habe die sudanesische Regierung seit dem 2. März insgesamt 13 internationale Nichtregierungsorganisationen (NGO) die Lizenz und damit die Grundlage für ihre humanitäre Arbeit entzogen. Als offizielle Begründung seien die Überschreitung des humanitären Mandates und angebliche nachrichtendienstliche Tätigkeiten genannt worden. Baschir habe zudem angekündigt, binnen Jahresfrist alle ausländischen NGOs des Landes zu verweisen. Bisher seien 6.500 Mitarbeiter humanitärer Organisationen von den Maßnahmen betroffen. Dies seien knapp 40 Prozent des gesamten in der südsudanesischen Provinz Darfur tätigen Personals. Aus den Büros der Organisationen seien große Teile der Ausstattung und der Bargeldbestände beschlagnahmt worden, berichtete der Vertreter.
Die Auswirkungen auf die Versorgung der 2,7 Millionen Binnenvertriebenen und der mehr als vier Millionen Konfliktbetroffenen seien deutlich erkennbar, erklärte er. Nach Angaben der Vereinten Nationen könnte bald über eine Million Menschen ohne Zugang zu Nahrung, Trinkwasser und medizinischer Versorgung sein. Kurzfristig könnten lokale Behörden eine Notversorgung aufrechterhalten, doch danach drohe "eine Verschärfung der humanitären Krise".
Der Regierungsvertreter machte den Abgeordneten deutlich, dass die Lage in Darfur die Bundesregierung vor eine schwierige Aufgabe stellt: Sie müsse ihre Unterstützung für den Strafgerichtshof aufrechterhalten, aber auch auf die Rückkehr der ausgewiesenen Hilfsorganisationen drängen. Er betonte, dass die Bundesregierung mit der sudanesischen Regierung im Gespräch bleibe und an ihre humanitäre Verantwortung appelliere.