Deutschen, die im Ausland Opfer einer Gewalttat oder eines terroristischen Anschlages werden, steht demnächst ein Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu. Das sieht zumindest ein Gesetzentwurf der Koalition ( 16/12273) vor, den der Bundestag am 19. März an den Rechtsausschuss überwiesen hat.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD begründen ihre Initiative unter anderem damit, dass ausländische Reiseziele aus beruflichen oder privaten Gründen "ebenso häufig und selbstverständlich" angesteuert würden wie Ziele in Deutschland. Die derzeitige Rechtslage stelle eine "unbillige Härte" für die Betroffenen dar. Bisher hätten Deutsche nicht einmal in manchen EU-Staaten Anspruch auf eine Entschädigung.
Auch für ausländische Staatsbürger, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, soll das OEG erweitert werden. Anspruchberechtigt seien Verwandte bis hin zum dritten Grad. Sie würden zukünftig einen Anspruch auf Leistungen haben. Union und SPD haben darauf verzichtet, alle Ausländer in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufzunehmen. Dies wäre nicht finanzierbar, so die Koalitionsfraktionen. Verwiesen wird auch darauf, dass ausländische Besucher oft anderweitig abgesichert seien.