Linksfraktion und Grüne sind mit Vorstößen zur Entschädigung von Blutern gescheitert, die durch Blutprodukte mit dem Hepatitis-C-Virus (HCV) infiziert wurden. Der Gesundheitsausschuss lehnte Anträge von Grünen ( 16/10879) und Linksfraktion ( 16/11685) am 18. März mit den Stimmen von Koalition und FDP ab.
Die Linksfraktion betonte in ihrem Antrag, eine Entschädigungsregelung für Hämophile (Bluter), die sich in den 1980er Jahren mit HCV infizierten, sei "aufgrund schuldhafter Versäumnisse des Bundes, der Pharmaindustrie, der Blutspendedienste und der Behandler überfällig". Seit 1977 beziehungsweise 1981 hätten sichere Präparate zur Behandlung der Hämophilie B und A zur Verfügung gestanden. Unsichere Präparate seien aber mit Duldung des Bundesgesundheitsamtes bis mindestens 1987 verabreicht worden. Laut Grünen-Antrag sollte sich die Entschädigung der cirka 3.000 HCV-Infizierten an dem HIV-Hilfegesetz von 1995 orientieren, weil die HCV-Infektionen eine "nahezu identische Ursache" hätten, nämlich eine unzureichende behördliche Reaktion auf das Infektionsrisiko bei Blutprodukten.
Die SPD betonte im Ausschuss, es gebe keinen hinreichenden Beleg, dass damals Aufsichtsmaßnahmen hätten ergriffen werden können, mit denen die Infektionen zu verhindern gewesen wären. Die Union verwies darauf, dass ein Untersuchungsausschuss zu unterschiedlichen Beurteilung bei den HIV- und den HCV-Infizierten gekommen sei. Die FDP kritisierte, die Anträge weckten falsche Hoffnungen.
Dagegen machte sich die Linksfraktion für eine Entschädigungsregelung "jenseits einer Anerkennung der Amtshaftung" stark. Die Grünen warben für eine "humanitär orientierte" Entschädigung.