Mit dem Gesetzentwurf wollen 219 Abgeordneten um Johannes Singhammer (CSU) eine Verbesserung der Beratung von Schwangeren nach einer Pränataldiagnostik erreichen. Ergeben die Untersuchungen eine wahrscheinliche Behinderung des Kindes, soll der Arzt verpflichtet werden, über die medizinischen und psychosozialen Aspekte zu beraten. Er muss auch auf den Anspruch auf Hilfe durch psychosoziale Beratungsstellen hinweisen. Zwischen Beratung und Feststellung der Indikation müssten mindestens drei Tage liegen. Der Arzt hat die Beratung zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Das Bußgeld für einen zuwider handelnden Arzt soll auf 10.000 Euro angehoben werden. Zudem soll die Statistik über Abtreibungen erweitert werden.
Die 52 Abgeordneten um Kerstin Griese (SPD) wollen den behandelnden Arzt ebenfalls zu einer medizinischen und psychosozialen Beratung nach einer Pränataldiagnostik mit negativem Ergebnis verpflichten. Der Arzt soll auf weitere Beratungsmöglichkeiten hinweisen und den Kontakt zu Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden vermitteln. Wert legen die Abgeordneten ebenfalls auf die Drei-Tages-Frist. Im Unterschied zur Gruppe Singhammer wollen sie nicht die Statistik erweitern.
Im Gesetzentwurf der 37 Parlamentarier um die FDP-Abgeordnete Ina Lenke heißt es, nach dem Hinweis auf eine Erkrankung des Kindes habe der Arzt "die Schwangere medizinisch zu beraten und dafür Sorge zu tragen, dass ihr ein Angebot der psychosozialen Beratung gemacht wird. Der Arzt soll darauf hinwirken, dass die Schwangere dieses Beratungsangebot wahrnimmt". Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll in ihren Materialien zur Pränataldiagnostik verstärkt über ein Leben mit einem behinderten Kind informieren.
Mehr als 140 Abgeordnete um Christel Humme (SPD) setzen sich für eine Verbesserung der ärztlichen Beratung ohne Änderung des Gesetzes ein. Sie fordern eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien und des Mutterpasses hinsichtlich der medizinischen und psychosozialen Aufklärung sowohl vor als auch nach pränatalen Untersuchungen. Auch sollen die Schwangeren ausdrücklich auf ihr Recht hingewiesen werden, auf vorgeburtliche Untersuchungen des Kindes verzichten zu dürfen.
50 Abgeordnete um Kirsten Tackmann (Die Linke) wollen eine Überarbeitung des Mutterpasses erwirken. Das Beratungsangebot vor und nach vorgeburtlichen Untersuchungen solle auch Informationen über die Genauigkeit der Diagnosen, die Methoden eines Schwangerschaftsabbruches und das Leben mit einem behinderten Kind enthalten. "Eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen, ist zu jedem Zeitpunkt eine Entscheidung der Frau", heißt es.