KOMMUNALWAHL
In Norhrhein-Westfalen ist der Termin weiter umstritten
Selbst Schützenkönige sind betroffen. Wenn die Vereinsmänner aus dem niederrheinischen Neuss am 30. August schon frühmorgens einen der größten deutschen Stadtumzüge beginnen, müssen sie und die Gäste einen Umweg über das Wahllokal nehmen - wahrscheinlich. Denn in Nordrhein-Westfalen ist im Superwahljahr 2009 ein Termin-Chaos ausgebrochen. An drei verschiedenen Tagen im Jahr sollen hier die Bürgerinnen und Bürger wählen. Im Juni ihre Abgeordneten für das Europäische Parlament, im August ihre Stadträte und Bürgermeister und schließlich noch im September ihre Bundestagsabgeordneten.
Wenn nicht noch ein Gericht die Termine abermals verschiebt. Denn die schwarz-gelbe Landesregierung und die Opposition aus SPD, Grünen und einem linken Abgeordneten liefern sich seit Monaten ein Kräftemessen um den besten Tag für den Urnengang.
In der vergangenen Woche kündigten SPD und Grüne nun an, gegen den Termin am 30. August Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster einzulegen. Es ist der dritte Gang vor die Richter: Erst vor wenigen Wochen hatte Münster die Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahl im Juni für illegal erklärt: Die neu gewählten Rathauschefs wären nämlich erst im Oktober im Amt gewesen - ein viermonatiges Nebeneinander von alten und neuen Amtsträgern in den Kommunen aber sei der Demokratie unwürdig, entschieden die Richter.
Daraufhin setzte der liberale Innenminister Ingo Wolf (FDP) einen neuen Termin fest - eben den 30. August, obwohl sich ein gemeinsamer Urnengang mit der Bundestagswahl angeboten hätte. "Mit dieser Trennung wird eine um 20 bis 25 Prozent niedrigere Wahlbeteiligung in Kauf genommen", sagt Hannelore Kraft, SPD-Oppositionsführerin in NRW. SPD und Grüne vermuten ein wahltaktisches Kalkül: Die Genossen hatten in ihrem ehemaligen Stammland stets bei hoher Wahlbeteiligung die besten Ergebnisse. Christdemokraten und FDP hingegen können sich traditionell bei einer geringeren Beteiligung bessere Chancen ausrechnen.
Aus Sicht der Opposition verstößt der neue Termin des Innenministers gegen das Urteil der Verfassungsrichter. Das Gericht habe auf die große Bedeutung einer hohen Wahlbeteiligung für die demokratische Legitimation der Gewählten hingewiesen, sagte Kraft. An einem Wahltermin zwei Wochen nach Ende der Sommerferien sei aber keine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen.
CDU-Generalsekretär Hendrik Wüst hingegen warf der Opposition vor, den Verfassungsgerichtshof für "parteitaktische Spielchen" zu missbrauchen. Das sei "zutiefst unanständig". Die Klage sei zum Scheitern verurteilt, weil mit der Festsetzung des Wahltermins am 30. August "eins zu eins" die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs umgesetzt würden.
Bis die Richter abermals entschieden haben, müssen sich nun alle Städte auf zwei potenzielle Termine einstellen: Sie müssen eilig Wahlhelfer finden, die auch an einem dritten Tag die Stimmen der Bürger auszählen wollen. Denn mit dem erst in diesem Monat ausgesprochenen Verbot von Wahlcomputern werden nun noch einige tausend fleißige Helfer mehr benötigt.
Einige Städte wie etwa Köln haben schon jetzt Urlaubssperren verhängt. Das ganze Manöver kostet einige Millionen Euro mehr. "Dieses Geld wird dringend an anderer Stelle benötigt", so die Oppositionsführerin Hannelore Kraft.
Der liberale Innenminister Ingo Wolf (FDP) zweifelt die hohen Mehrausgaben an. Für ihn ist der von der Bundestagswahl unabhängige Termin der bessere. "Nur so ist sicher, dass sich der Wahlkampf und die Entscheidung der Bürger auf die Zukunftsthemen ihrer Städte und Gemeinden konzentrieren", sagte Wolf. Ein zusätzlicher Urnengang sei demokratischer.
Historische Wahlergebnisse legen tatsächlich einen Zusammenhang zwischen Wahlbeteiligung und Erfolg der einzelnen Parteien nahe. Zuletzt wählten die Nordrhein-Westfalen 1994 ihre Abgeordneten für den Bundestag und das Landesparlament an einem Tag. Damals erreichten die Freien Demokraten beim Bundestagsergebnis in NRW 7,6 Prozent, bei den Kommunalwahlen mit 3,8 Prozent aber nur einen halb so hohen Anteil.
Die Berliner Wahl hatte noch 80 Prozent der Wähler an die Urne gelockt, für die lokalen Entscheidungen waren es nur gut 50 Prozent. Seitdem könnte sich das Rechenspiel allerdings verändert haben. Die Verlegung der Kommunalwahl auf den 30. August bringt laut Forsa-Chef Manfred Güllner keine Vorteile für CDU und FDP. "Wir erleben gerade bei Kommunalwahlen irrsinnige Unterschiede von Stadt zu Stadt", sagte der Chef des Meinungsforschungsinstituts. Auch eine mögliche geringe Wahlbeteiligung müsse kein Vorteil für die Regierungsparteien sein. Die Bürger entschieden fast nur nach lokalen Kriterien.
Aber selbst die Zahl der Urnengänge ist im bevölkerungsreichsten Bundesland noch unsicher: SPD und Grüne wollen mit einer Normenkontrollklage die Stichwahl bei der Entscheidung über Bürgermeister und Landräte wieder einführen. CDU und FDP hatten durchgesetzt, dass kein zweiter Wahlgang mehr stattfindet, auch wenn in der ersten Runde kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen erreicht hat. NRW ist das einzige Bundesland, die diese Stichwahl abgeschafft hat.
Wann letztendlich die nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürger ihre Rathauschefs wählen können und ob sie es mit einfacher Mehrheit an die Stadtspitze schaffen oder nicht, wird also abermals von Richtern entschieden.
Der Verein Mehr Demokratie zeigt sich über den monatelangen Streit nicht sonderlich überrascht. "Bei Wahlterminen tricksen alle Parteien, wenn es ihnen etwas bringt", sagt Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer des Vereins. So würde zum Beispiel immer versucht, Bürgerbegehren von den wesentlich besser besuchten politischen Wahlen zu trennen, um die Beteiligung niedrig zu halten. "Es gibt keinen neutralen Wahltermin", so Slonka.
In Neuss jedenfalls gehen die Planungen für den Straßenumzug erst einmal weiter. Hier könnte sich die CDU selbst schaden: Wenn die als konservativ geltenden Schützenbrüder am 30. August lieber Scheiben schießen als ihr Kreuz zu machen, könnte die CDU zumindest in der Stadt am Rhein einige Stammwähler verlieren.