Der Bundestag hat am 19. März den Höchstsatz bei Geldstrafen von 5.000 Euro auf 30.000 Euro täglich angehoben. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten ebenso dafür wie FDP und Grüne. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme. Der Rechtsausschuss hatte eine entsprechende Beschlussempfehlung ( 16/12143) vorgelegt. Um materielle Gerechtigkeit zu schaffen, seien Täter mit sehr hohen Einkünften angemessen zu erfassen, so die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Sie hatte ursprünglich 20.000 Euro als Höchstbetrag vorgesehen. Diese Grenze wurde im Gesetzgebungsverfahren angehoben. bob
Die Bundesregierung wird aufgefordert künftig einmal pro Legislaturperiode einen Bericht zur Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements vorzulegen. Einen entsprechenden Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD ( 16/11774) hat der Bundestag am 19. März angenommen. Inhalt des geforderten Berichts soll der Stand der Engagementpolitik einschließlich der politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements sein. Noch in dieser Legislaturperiode, so fordert es der Antrag, muss die Bundesregierung die Voraussetzungen schaffen, um künftig einen solchen Bericht vorlegen zu können.
Das Insolvenzplanrecht ist so auszugestalten, dass es erforderlichenfalls auch einen Eingriff in Aktionärs- oder Gesellschafterstellungen ermöglicht. Das fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/12285), den der Bundestag am 20. März in den Rechtsaussschuss überwiesen hat. Das Insolvenzplanrecht biete jetzt schon die Chance zur "schnellen und konsequenten Sanierung eines notleidenden Unternehmens". Es stelle somit ein sehr effektives Mittel zu Unternehmensrestrukturierung dar. Der Weg der Enteignung verkenne demgegenüber die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten einer "ordnungspolitisch vertretbaren und den Steuerzahler gering belastenden Lösung". Die Fraktion spricht sich ferner dafür aus, in einem Gesetzentwurf Korrekturen des Insolvenzplanrechts vorzunehmen, um durchgreifende Sanierungen zu ermöglichen, ohne dass die Insolvenz auf die Unternehmenstöchter durchschlage.
Die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre soll umgehend zurückgenommen werden. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag ( 16/12295), den der Bundestag am 20. März zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen hat. Die Anhebung des Rentenalters sei "sozialpolitisch unverantwortlich" und "arbeitsmarktpolitisch widersinnig", heißt es in der Begründung.
Dem SPD-Abgeordneten Volker Kröning ist vom Präsidium des Bundestages ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln für Mitglieder des Parlaments bescheinigt worden. Wie aus einer Unterrichtung ( 16/12194) hervorgeht, stellte das Gremium am 4. März klar, dass Kröning es versäumt habe, gegenüber Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) für die Jahre 2006 und 2007 jeweils die genauen Bruttobeträge unter Zuordnung zu einzelnen Vertrags- und Mandatsverhältnissen anzuzeigen. Stattdessen hatte er je Kalenderjahr lediglich pauschal eine festgelegte Stufe seines Einkommens angegeben. Das Verfahren wird in den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages geregelt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auf eine strikte Einhaltung von Datenschutz-Grundsätzen. So müsse die kommerzielle Verwertung aller gespeicherten Patientendaten auch künftig "wirksam ausgeschlossen sein", fordert die Fraktion in einem Antrag ( 16/12289), den der Bundestag am 19. März in erster Lesung beraten hat. Gleichzeitig haben die Abgeordneten einen FDP-Antrag diskutiert, der ein Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte fordert. Die Liberalen lehnen das bisherige Konzept der elektronischen Gesundheitskarte als "unzureichend" ab. Ihrer Ansicht nach müsse sichergestellt sein, dass die Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllt sind.