Geheimdienste operieren, das sagt schon ihr Name, im Geheimen. Das heißt aber nicht, dass sie außerhalb von Recht und Gesetz agieren dürfen. Die Verlockung, es dennoch zu versuchen, ist oft groß, zumal, weil man es häufig mit Kontrahenten zu tun hat, die sich an keinerlei Regel halten. Umso wichtiger ist es, dass das Parlament ein wachsames Auge auf das Treiben der Dienste hat. Eine wirksame Kontrolle ist Bedingung für deren öffentliche Akzeptanz. Dass Geheimdienste in Zeiten der weltweiten terroristischen Bedrohung notwendig sind, steht außer Frage. Union und SPD wollen das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages stärken. Das kann man nur begrüßen.
Bislang ist das PKGr ein ziemlich zahnloser Wachhund, was alle Parteien schon seit langem beklagen. Deshalb stehen auch die Chancen nicht schlecht, zumindest FDP und Grüne in das Reformvorhaben einzubinden. Der Plan, das PKGr im Grundgesetz zu verankern, unterstreicht die Ernsthaftigkeit des Bemühens.
Größtes Problem der Kontrolleure ist und bleibt aber, dass sie darauf angewiesen sind, dass die Regierung ihrer Informationspflicht im PKGr auch nachkommt. Damit das künftig besser funktioniert, wollen die Reformer zu Recht ein paar Druckmittel, etwa die Möglichkeit öffentlicher Rügen, in das Gesetz einbauen. Bislang haben die Mitglieder des PKGr manche für sie relevante Information aus der Presse erfahren. Zeitung lesen sollten sie auch in Zukunft.