Die Finanzmarktkrise ist für Schwarz-Rot kein Anlass, die Einlagensicherung in Deutschland grundlegend anzutasten. Diese Botschaft vermittelt die geplante Reform des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes, mit der sich jetzt das Parlament beschäftigte. Ketzerisch könnte man sagen, dass das Gesetz sowieso überflüssig ist, weil die Kanzlerin Anfang Oktober 2008 höchstpersönlich eine politische Garantie für die Einlagen der Sparer abgegeben hat.
Formal wird mit der Reform in erster Linie eine EU-Richtlinie umgesetzt, die eine höhere Mindestabdeckung für Einlagen vorsieht. Konkret soll die Mindestsicherung von heute 20.000 Euro auf 50.000 Euro ab Mitte 2009 und auf 100.000 Euro ab Ende 2010 steigen. Wohlgemerkt, damit werden die gesetzlichen Anforderungen heraufgesetzt. Die bestehenden Sicherungssysteme gehen bereits darüber hinaus. Dank der Institutssicherung bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken gilt hier eine 100-prozentige Absicherung. Auch der freiwillige Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken liegt weit über den gesetzlichen Anforderungen.
Eher zaghaft versucht die Regierung mit dem Gesetzentwurf auch Konsequenzen aus der Pleite des Finanzdienstleisters Phoenix aus dem Jahr 2005 zu ziehen, die die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) vor unlösbare Probleme stellt. Noch immer wartet das Gros der 30.000 Anleger auf die Auszahlung von 200 Millionen Euro, die nur mit Hilfe des Staates gestemmt werden kann. Künftig sollen sich nun Beiträge und Zahlungen der EdW-Mitglieder stärker am Risiko orientieren. Kritiker wie der Verband der unabhängigen Vermögensverwalter bemängeln, dass mit diesen Ansätzen kaum die nächste Pleite eines EdW-Mitglieds aufgefangen werden kann.