Der Bundestag hat am 19. März mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Linke der Wiedereinführung der bis Ende 2006 geltenden steuerlichen Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von 0,30 Euro je Entfernungskilometer zugestimmt. Die Grünen stimmten dagegen. Obwohl die alte Pauschale bereits durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend zum 1. Januar 2007 wieder in Kraft war, hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD "im Interesse der Rechtssicherheit" das alte Recht wieder als Gesetzentwurf ( 16/12099, 16/12299) eingebracht. Bis 2006 hatte die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei 0,30 Euro ab dem ersten Entfernungskilometer gelegen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung (es gab die Pauschale erst ab dem 21. Entfernungskilometer) hatte das Bundesverfassungsgericht verworfen.
Nach Ansicht von Union und SPD hätte der Gesetzgeber die Möglichkeit gehabt, die vorläufige Regelung des Bundesverfassungsgerichts für die Zeit ab 2007 durch eine andere verfassungsgemäße Regelung zu ersetzen. Mit dem Gesetzentwurf werde die Entfernungspauschale von 2006 jedoch weitergeführt. Der Unterschied zum Verfassungs- gerichtsurteil bestehe darin, dass Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auch abziehbar sind, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag überschreiten. Außerdem sind Unfallkosten wieder absetzbar. Sie können als außergewöhnliche Aufwendungen geltend gemacht werden und sind nicht mehr durch die Entfernungspauschale abgegolten. Der Rechtszustand von 2006 werde mit der Neuregelung jetzt wiederhergestellt, "ohne eine grundlegende Neuordnung für die Zukunft damit auszuschließen", so Union und SPD.