Die Flugsicherung in Deutschland soll neu organisiert werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zwei Gesetzentwürfe vorgelegt.
Mit dem einen Entwurf ( 16/12279) sollen die Regelungen des Luftverkehrsgesetzes angepasst und erweitert werden, um die Voraussetzungen für eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Luftsicherung zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Wahrnehmung von Luftsicherheitsaufgaben in Deutschland durch ausländische Flugsicherungsorganisationen: Neben der Beauftragung eines bundeseigenen Unternehmens (DFS Deutsche Flugsicherung GmbH) oder einer supranationalen Organisation auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrages nach Artikel 24 des Grundgesetzes (EUROCONTROL) sollen auch andere, nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft zertifizierte Flugsicherungsorganisationen in die Luftverkehrsverwaltung des Bundes einbezogen werden können.
Darüber hinaus soll klargestellt werden, dass künftig in Übereinstimmung mit europäischen Vorgaben die für die Flugsicherung vorhandenen Unterstützungsdienste (Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsdienste sowie Flugberatungsdienste) nicht mehr als Hoheitsaufgabe des Bundes wahrgenommen, sondern in Übereinstimmung mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft von Unternehmen im Rahmen ihrer marktwirtschaftlichen Betätigung erbracht werden können.
Mit dem zweiten Gesetzentwurf ( 16/12280) will die Koalition die dazu notwendige Änderung von Artikel 87d des Grundgesetzes vollziehen. Die bisher umfassend hoheitliche Luftverkehrsverwaltung soll für abweichende Vorgaben des Rechts der Europäischen Gemeinschaft geöffnet werden.
Beide Initiativen wurden 19. März erstmals im Bundestag beraten und an den federführenden Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung überwiesen.