Der Mindestinhalt einer Kleinverkaufspackung Zigaretten muss in Zukunft 19 Stück betragen. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ( 16/12257) vor, mit dem auch das Tabaksteuergesetz geändert werden soll. Bisher beträgt der Mindestinhalt 17 Stück. In diesem Zusammenhang wird auch für Packungen mit Feinschritt-Tabak, mit dem Zigaretten selbst gedreht werden, ein Mindestinhalt eingeführt. Die Packung Feinschnitt müsse in Zukunft mindestens 30 Gramm enthalten. "Nach einer Übergangszeit bis zum 31. Oktober 2009 sind Kleinverkaufspackungen mit 17 oder 18 Stück Zigaretten beziehungsweise weniger als 30 Gramm Feinschnitt nicht mehr zulässig", heißt es in dem Entwurf, der am 19. März an die Ausschüsse überwiesen wurde.
Die Beförderung gefährlicher Güter soll neu geregelt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes ( 16/12118) vorgelegt, der am 19. März an die Ausschüsse überwiesen wurde. Seit der letzten Überarbeitung des Gesetzes 1997/98 seien Entwicklungen im internationalen Recht, im Recht der Europäischen Union und im Prüf- und Zulassungswesen eingetreten, die eine Fortentwicklung des Gesetzes in mehreren Bereichen erfordere. So gebe es unter anderem Änderungen im Bereich der europäischen Binnenwasserstraßen und bei den verkehrsträgerspezifischen Umschließungen für die Beförderung gefährlicher Güter. Der Bundesrat setzt sich in seiner Stellungnahme für die Änderung einer "offensichtlichen Unrichtigkeit" im Bereich der Ordnungswidrigkeiten ein. Die Bundesregierung stimmt dem zu.
Die Bundesregierung will die Freihäfen in Emden und Kiel aufheben. Ein wirtschaftliches Bedürfnis für die Aufrechterhaltung dieser Freihäfen sei nicht mehr feststellbar, heißt es in einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ( 16/12228), der am 19. März an den Finanzausschuss überwiesen wurde. Im Freihafen Emden seien in den letzten Jahren nur noch Gemeinschaftswaren gelagert und umgeschlagen worden. Im Freihafen Kiel würden Nichtgemeinschaftswaren nur noch in begrenztem Umfang umgeschlagen. Darüber hinaus werde zum 1. Juli 2009 einer der wesentlichen Vorteile von Freihäfen auf Grund einer Änderung des europäischen Zollrechts entfallen. Konnten Waren aus einem Drittland bisher ohne Zollformalitäten in Freihäfen gelagert werden, so seien künftig auch beim Lagern in Freizonen bestimmte Zollförmlichkeiten zu erfüllen.
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat im Jahr 2008 insgesamt 105,91 Millionen Euro ausgegeben. Zur Verfügung standen 114,68 Millionen Euro. Das geht aus der Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2008 hervor, die der Präsident des Bundesrechnungshofes, Dieter Engels, als Antrag ( 16/12091) auf Entlastung vorgelegt hat. Der Antrag wurde am 19. März an den Haushaltsausschusss überwiesen.