UMWELT
Batterien mit bestimmten gefährlichen Substanzen sollen künftig nicht mehr hergestellt werden
Für die Verbraucher bleibt mit dem Gesetzentwurf zur abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren alles beim Alten. Sie sind nach wie vor dazu verpflichtet, Batterien getrennt vom Hausmüll zu entsorgen und bei den entsprechenden Rücknahmesystemen abzugeben. Der Entwurf der Bundesregierung ( 16/12227, 16/12301) zielt vielmehr auf die Hersteller von Batterien. Diese sollen künftig stärker in die Pflicht genommen werden, um "die durch Altbatterien verursachten Umweltbelastungen auf ein Mindestmaß zu beschränken", heißt es.
Um dieses Ziel zu erreichen und zudem "zur Erhaltung der Qualität der Umwelt und zum Schutz der menschlichen Gesundheit beizutragen", sollten künftig "möglichst alle Arten von Altbatterien getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden", heißt es in dem Entwurf, mit dem eine EU-Richtlinie in deutsches Recht übertragen werden soll. Bislang betreffe das nur Batterien mit einem hohen Gehalt an Schwermetallen wie Quecksilber, Cadmium und Blei, sogenannte "schadstoffhaltige Batterien".
Zudem dürften Batterien, die bestimmte gefährliche Substanzen enthalten, künftig nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Altbatterien müssten zurückgenommen und entsprechend den Vorschriften des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes "hochwertig, ordnungsgemäß und schadlos verwertet und nicht verwertbare Altbatterien gemeinwohlverträglich beseitigt werden", schreibt die Regierung. Für die Hersteller bedeute das, dass sie zum Aufbau und Betrieb von Rücknahmesystemen verpflichtet würden, die die Erfassung und ordnungsgemäße Verwertung von Altbatterien und Altakkumulatoren sicherstellen sollen. Außerdem dürfen in Zukunft nur noch Batterien hergestellt werden, die mehrfach verwendbar und technisch langlebiger sind. Die Vertreiber von Batterien bleiben wie bisher verpflichtet, Altbatterien vom Vebraucher unentgeltlich zurückzunehmen.
Wie der Gesetzentwurf sieht auch ein Antrag der Grünen ( 16/11917) vor, die Schadstoffbelastung durch Batterien zu begrenzen. Zudem solle die Pfandpflicht auf alle Batterien ausgeweitet werden, um eine "nahezu vollständige stoffliche Verwertung von Altbatterien" zu gewährleisten. Der Einsatz von Einweg-Batterien müsse begrenzt werden, heißt es. Beide Initiativen wurden am 19. März zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen.