Unternehmen, die nachweislich durch Korruption und Wirtschaftsdelikte aufgefallen sind, sollen keine Garantien - wie zum Beispiel Hermesbürgschaften - mehr erhalten. Dies fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/11211), der am 20. März vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesen wurde. Außerdem solle ein für Bürgschaften zuständiger unabhängiger Anti-Korruptionsbeauftragter ernannt werden, der als direkter Ansprechpartner für Wirtschaft, Gesellschaft und Politik zur Verfügung stehen soll. Die Fraktion verlangt, dass in den Deckungsverträgen Vertragsstrafen in Höhe von zehn Prozent der Deckungssumme verankert werden. Die Strafen sollen fällig werden, wenn nachgewiesen wird, dass ein Geschäft durch Korruption zustande gekommen ist. Hermesbürgschaften für Unternehmen, die in Korruptionsfälle verwickelt sind, sollten noch einmal überprüft werden. "Erhärtet sich der Korruptionsverdacht, sind die Deckungszusagen unverzüglich zurückzuziehen", fordern Bündnis 90/Die Grünen.
Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der Grünen zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen ( 16/9780, 16/11312). In dem Register sollten durch Korruption oder anders wirtschaftskriminell auffällig gewordene Unternehmen erfasst werden. Union, SPD und FDP stimmten dagegen, Grüne und Linke dafür.