Der Bundestag hat am 20. März mit den Stimmen der Koalition das Gesetz zur Änderung des Futtermittel- und Lebensmittelrechts ( 16/8100, 16/12315) verabschiedet. Damit gilt künftig: Lebensmittelunternehmer, die Grund zu der Annahme haben, dass ihnen gelieferte Lebensmittel verdorben sind oder aus anderen Gründen nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, sind verpflichtet, die zuständigen Behörden zu informieren.
Eine solche Verpflichtung bestand bisher nicht. Mit der Folge, dass Fleischgroßhändler, deren verdorbene Ware vom Abnehmer zurückgewiesen worden ist, ihre anrüchigen Produkte nur so lange weiter anbieten mussten, bis sie einen weniger sorgsamen Abnehmer gefunden hatten. Das, so die Erwartung der Koalition, soll mit der Gesetzesnovelle nun ein Ende haben.
Was Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen dennoch gegen die Neuregelung aufbrachte, war ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der sich auf einen anderen Teil des Gesetzes bezieht. In der ursprünglichen Fassung der Vorlage nämlich war ein Verbot der Verfütterung von tierischen Fetten vorgesehen. Der Änderungsantrag schränkt dieses Verbot auf die Verfütterung von Fetten an Wiederkäuer ein. Die Union begründete in der Ausschusssitzung am 18. März diese Einschränkung mit wissenschaftlichen Gutachten, die gezeigt hätten, dass ein solches Verbot für Nichtwiederkäuer nicht mehr gerechtfertigt sei. Zudem würden bei im Ausland produzierten Lebensmitteln ebenfalls tierische Fette eingesetzt. Wolle man verhindern, dass solche Lebensmittel in Deutschland in Umlauf gebracht werden, "müssten wir uns einmauern", so ein Unions-Vertreter. Das Gesetz in seiner nun vorliegenden Form lobte er als "wirkliche Weiterentwicklung".
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Einführung von "spürbaren Strafen" bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht eine positive Folge des Gesetzes. Die SPD-Vertreterin räumte ein, dass der Informantenschutz nicht geregelt sei. "Das bedauern wir sehr", sagte sie. Unter den "gegebenen Umständen" sei dies jedoch nicht möglich gewesen.
Die Linksfraktion kritisierte, dass "durch die Hintertür" Änderungen bei der Tierfettverfütterung eingefügt worden seien. Diese seien "nicht zielführend". Dass das Thema Informantenschutz keine Beachtung gefunden hätte, sei zudem "sehr bedauerlich". Von einem "Riesenfehler" und einem "Dammbruch" sprach die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Durch die geänderten Regelungen bei der Verfütterung würden "große Probleme auf uns zukommen". Damit schaffe man ein "Einfallstor für die unkontrollierte Verbreitung von Tierseuchen".
Dagegen begrüßte die FDP-Fraktion, dass bei der Verfütterung tierischer Fetten "endlich Vernunft eingekehrt ist". Das Gesetz lasse jedoch Regelungen zum Erkennen von ungeeignetem Fleisch und dessen Lieferweg, etwa durch Einfärben, vermissen. "Das Gesetz ist ein schlechter Kompromiss", so der FDP-Vertreter.
Neben der Novellierung des Futtermittel- und Lebensmittelrechts hat der Bundestag am 20. März zwei weitere Beschlussvorlagen aus dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verabschiedet. So stimmten die Abgeordneten einer Änderung des Tierschutzgesetzes zu ( 16/7413, 16/12300). Ziel der Neuregelung ist es, eine obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungseinrichtungen für Nutztiere zu etablieren. Während die Koalitionsfraktionen sich für die Änderung aussprachen, stimmten Grüne und FDP dagegen. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme.
Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/8929, 16/11165). Die Liberalen hatten gefordert, die Zulassungen der EU für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen.