Polen Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum Lissabonner Vertrag die Bedeutung der nationalen Parlamente im EU-Gesetzgebungsverfahren hervorgehoben. In diesem Rahmen sind die Mitgliedstaaten für Vertragsänderungen zuständig und die demokratische Legitimierung durch die nationalen Parlamente ist ein entscheidender Teil der europäischen Architektur. Daher ist es zwar eine verführerische Vision, die nationalen Parlamente als Hüter und Vertreter des europäischen Volkes zu sehen, dies zu organisieren ist allerdings schwierig. In meinem Land regelt ein Gesetz seit 11. März 2004 die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament. Es ermächtigt beide Parlamentskammern - Sejm und Senat -, die Tätigkeit der Regierung über ihre Fachausschüsse (EU-Ausschüsse) zu kontrollieren. So kann der Ausschuss zu einem frühen Zeitpunkt des EU-Gesetzgebungsverfahrens, sobald das Kabinett den Entwurf erhalten und an den Ausschuss überwiesen hat, eine Stellungnahme verfassen. Das Kabinett bleibt der einzige formelle Gesprächspartner meines Ausschusses. Wenn der Lissabonner Vertrag ratifiziert worden ist, muss das Gesetz so geändert werden, dass das Parlament das Recht erhält, Stellungnahmen zu verfassen und die neu erhaltenen Vorrechte in vollem Umfang zu nutzen.
Frankreich Seit der Reform von 1992 im Zusammenhang mit dem Maastrichter Vertrag hat jede Verfassungsänderung anlässlich der Ratifizierung der großen EU-Verträge in Frankreich die Gelegenheit geboten, die Mitwirkungsrechte des Parlaments zu erweitern. Das Verfassungsänderungsgesetz vom 13. Februar 2008 legt fest, wie das Parlament die ihm im Lissabonner Vertrag eingeräumten Rechte ausüben kann. Danach können die Nationalversammlung und der Senat Stellungnahmen verabschieden. Sie erhalten ein Ex-post-Klagerecht beim Europäischen Gerichtshof, wenn sie meinen, dass der Entwurf eines europäischen Rechtsakts das Subsidiaritätsprinzip verletzt. Nationalversammlung und Senat können einvernehmlich Einspruch gegen die sogenannten Brückenklauseln einlegen. Seit der Modernisierung der Institutionen im Rahmen der Verfassungsänderungen vom 23. Juli 2008 gibt es zudem monatlich eine Sitzung der Nationalversammlung zu einem europäischen Thema. Der vergrößerte Ausschuss für die Angelegenheiten der EU kann jeden französischen Gesetzentwurf unter europäischen Aspekten beleuchten. Um Entscheidungen besser zu beeinflussen, können beide Kammern zu jeder Zeit und zu jedem die EU betreffenden Thema Entschließungen verabschieden. Sie sind aber für die Regierung nicht bindend. Um frühe Reaktionen zu ermöglichen, wurden die Verfahren erheblich vereinfacht und beschleunigt.
Irland Der größte Teil der Arbeit des irischen Parlaments (Oireachtas) in EU-Angelegenheiten wird von zwei Ausschüssen geleistet. Sie bestehen aus Mitgliedern beider Kammern - Dáil und Seanad. In Irland prüft der Gemeinsame Ausschuss für europäische Angelegenheiten die Auswirkungen der EU-Politiken. Der Gemeinsame Ausschuss für die Prüfung von Unionsvorlagen erörtert Gesetzesvorhaben der EU. Wenn die Iren im Referendum am 2. Oktober für die Ratifizierung aussprechen, muss der Oireachtas entscheiden, wie die Bestimmungen des Vertrages implementiert werden sollen. Der Gemeinsame Ausschuss für die Prüfung von Unionsvorlagen hat im Mai 2008 einen Bericht erstellt, in dem einige Themen umrissen wurden, die zur Diskussion stehen könnten. Zum einen muss eventuell das EU-(Kontroll-)Gesetz von 2002 geändert werden, damit die Bestimmungen des Lissabonner Vertrages und die größere Rolle des Oireachtas Gesetzeskraft erlangen. Das Parlament kann beschließen, diese Fragen direkt zu erörtern oder sie an einen Ausschuss zu überweisen. Außerdem könnte es erforderlich sein, die Geschäftsordnungen beider Kammern zu ändern, um den Mechanismus, nach dem jede Kammer eine eigene Stimme bei den Gelbe- oder Rote-Karte-Verfahren hat, zu implementieren.