NS-UNRECHT
Bundestag rehabilitiert »Kriegsverräter«
Sogenannte Kriegsverräter, die während der NS-Diktatur in Deutschland zwischen 1939 und 1945 mit der Todesstrafe rechnen mussten, sind rehabilitiert worden. Auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ( 16/13979) stimmte der gesamte Bundestag am 8. September einem interfraktionellen Gesetzentwurf ( 16/13654) zu, der die pauschale Aufhebung dieser Urteile vorsieht. Die Strafvorschrift des Militärstrafgesetzbuches wegen Kriegsverrats wird nun ebenfalls in das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege aufgenommen.
Carl-Christian Dressel (SPD) und Max Stadler (FDP) wiesen auf jüngst erschienene Forschungsergebnisse des Historikers Wolfram Wette und des Juristen Hans Hugo Klein hin, in denen festgeselllt wird, dass der Straftatbestand des Kriegsverrats von der Nationalsozialisten so verändert wurde, dass er den Anforderungen, die man an rechtsstaatliche Strafnormen stelllen müsse, nicht mehr genüge. Dressels Angaben zufolge wurden 30.000 Todesurteile von der NS-Militärjustiz gefällt. 20.000 dieser Urteile wurden vollstreckt.
Für Jan Korte (Die Linke) war es wichtig, für die Angehörigen ein Zeichen zu setzen, dass ihre Väter und Großväter keine Kriminellen gewesen seien. Sie waren vielmehr Opfer "einer durch und durch willkürlichen Nazimilitärjustiz, die Teil des gesetzlichen Unrechts war".
Jürgen Gehb (CDU) vertrat die Auffassung, dass die Arbeitsweise der Kriegsgerichte, die Weite des Straftatbestandes und die ausschließliche Androhung der Todesstrafe "mit rechtsstaatlichen Kautelen nicht übereinstimmen". Wolfgang Wieland (Grüne) begrüßte die Änderung ebenfalls. Der zum gleichen Thema eingebrachte Gesetzentwurf einer Gruppe von SPD-, Linken- und Grünen-Abgeordneten ( 16/13405) wurde für erledigt erklärt, wie ein Linken-Entwurf ( 16/3139).