Die Ehe soll rechtlich konkurrenzlos bleiben. Dies wurde in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 12. November deutlich. Thema war der rechtliche Status nichtehelicher Lebensgemeinschaften. Unter anderem forderte ein Petent, "eindeutige und verständliche" Kriterien für die nichteheliche Lebensgemeinschaft zu definieren sowie die "gegenwärtige Schlechterstellung" gegenüber der Ehe zu beseitigen.
Der Petitionsausschuss erkannte die nichteheliche Lebensgemeinschaft zwar als "gesellschaftliche Realität" an. Er betonte jedoch auch mit Verweis auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002, dass der verfassungsrechtliche Schutz der Ehe dem Gesetzgeber verwehre, ein neben der Ehe bestehendes gleichwertiges Rechtsinstitut zu schaffen.
Verbesserungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften, stellte der Petitionsausschuss klar, wären aber nicht "völlig ausgeschlossen". Bereits in den vergangenen Jahren seien "wichtige Verbesserungen" in einzelnen Bereichen erzielt worden. Zu denken sei hierbei an die Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge. Der Ausschuss wird in einer seiner kommenden Sitzungen über die Eingaben entscheiden.