Die Oppositionsfraktionen sind am 14. November im Innenausschuss wohl endgültig mit ihrem Vorhaben gescheitert, den ehemaligen Innen-Staatssekretär Lutz Diwell in den Ausschuss zu laden. Diwell hatte im Sommer 2005 die Dienstvorschrift unterzeichnet, auf deren Grundlage der Verfassungsschutz heimliche Online-Durchsuchungen durchgeführt hatte. Die Opposition beantragt seit Monaten im Innenausschuss, Diwell dazu befragen zu können, ob er wie behauptet - nicht gewusst habe, dass seine Verwaltungsanordnung dazu benutzt werden würde. Im November hatte sich auch die Union überraschend dem Wunsch der Opposition angeschlossen, den Ausschussvorsitzenden Sebastian Edathy (SPD) damit zu beauftragen, Diwell in einem Brief zur Sitzung des Innenausschusses zu laden.
Edathy teilte mit, Diwell, der inzwischen Staatssekretär im Justizministerium ist, habe seinen Brief beantwortet und darauf hingewiesen, er sehe sich außerstande, im Ausschuss zu sprechen, da er "sachlich nicht zuständig" für das Thema sei. Die Opposition reagierte verärgert. Diwell habe gerade noch in einer Zeitung über die Online-Durchsuchungen gesprochen, so die Linke. Die Bündnisgrünen stellten fest, man sei in einer "geschäftsordnungsmäßig verfahrenen Lage": Der Ausschuss habe nicht nur das Recht zur Kontrolle dee Regierung, sondern auch die Pflicht. Durch Diwells Weigerung, im Ausschuss zu erscheinen, werde "dem Parlament die Möglichkeit genommen, zurückliegende Vorgänge zu prüfen".
Auch die Union zeigte sich empört: Der Vorgang sei "eine Farce", man fühle sich "als Parlamentarier auf den Arm genommen". Allerdings seien den Abegordneten die Hände gebunden, da sie kein Zitierungsrecht hätten. Man plädiere dafür, die Sache "als unwürdigen Vorgang im deutschen Parlament" abzuschließen. Der Antrag der FDP, erneut an Diwell und auch erstmals an Justizministerin Zypries zu schreiben, scheiterte am Widerstand der Koalition.