Auch der Vermittlungsausschuss konnte nichts ausrichten: Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zensusvorbereitungsgesetz ( 16/5525 ) vorerst gestoppt und am 9. November erstmals in der Regierungszeit der Großen Koalition Einspruch gegen einen Bundestagsbeschluss eingelegt. Dazu hat der Bundesrat mittlerweile eine Unterrichtung ( 16/7085 ) vorgelegt.
Zuvor waren die Schlichtungsversuche des Vermittlungsausschusses nach drei erfolglosen Sitzungen gescheitert. Der Bund plant, die für 2011 gepante Volkszählung erstmals nicht mehr auf dem Wege einer Befragung der Einwohner, sondern "registergestützt" durchzuführen. Dafür sollen Melde- und andere Verwaltungsregister ausgewertet werden. Damit das möglich ist, ist der Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters nötig. Dagegen hat die Länderkammer auch keine grundlegenden Bedenken: Sie moniert aber, dass das Vorhaben für Länder und Kommunen kostenintensiv und aufwändig sein würde. Nach bisherigen Kalkulationen wird der registergestützte Zensus insgesamt Kosten von 176,28 Millionen verursachen, von denen nach den Planungen der Bundesregierung 137 Millionen Euro auf die Länder entfallen würden. Das ist für die Länder "nicht tragbar".
Bereits die Einleitung des Vermittlungsverfahrens war im Oktober vom hessischen Bundesratsminister Volker Hoff (CDU) als "unfreundlicher Akt" angesichts der allgemeinen Bemühungen zum Erhalt des Friedens im Koalitionsbündnis bezeichnet worden - das Scheitern des Verfahrens und der Einspruch des Bundesrats dürften die Stimmung nicht verbessert haben. Der Bundestag hat nun die Möglichkeit, das Votum der Länderkammer zu überstimmten. Dann kann das Gesetz in Kraft treten.