Der Bundestag hat am 15. November das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte ( 16/7155 ) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung ( 16/7155 ) angenommen. Die Opposition enthielt sich. Das Gesetz liegt die Anforderungen fest, die energiebetriebene Produkte und deren Bauteile erfüllen müssen, damit sie in den Handel kommen dürfen. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen ( 16/7184 ), ein Sicherheitsprüfsiegel und eine Informationspflicht für Verbraucher einzuführen.
Bei Enthaltung der FDP hat der Bundestag am 15. November auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 16/7154 ) dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008 ( 16/6565 ) zugestimmt. Der Wirtschaftsplan selbst umfasst nur noch 363 Millionen Euro, nachdem der Bundestag unlängst eine Neuordnung des ERP-Sondervermögens beschlossen hatte. Das ERP (European Recovery Program) geht auf die US-Wiederaufbauhilfe nach dem Krieg zurück. Das Fördervolumen liegt bei 4 Milliarden Euro. Aus ERP-Mitteln werden die Zinsbegünstigung von Darlehen und Beteiligungskapital für mittelständische Gewerbebetriebe und Freiberufler sowie Stipendien finanziert.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum von FDP und Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 15. November eine Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen beschlossen. Er folgte einer Empfehlung des Bauausschusses ( 16/7166 ). Danach soll das Treuhandverhältnis im Hinblick auf das Bergmannssiedlungsvermögen - rund 78.000 Wohnungen überwiegend im Ruhrgebiet, die sich im Eigentum der Treuhandstelle THS in Essen befinden - aufgelöst werden. Der Bund soll, unter anderem für in der Vergangenheit gewährte Subventionen (Kohlepfenning), auf Basis eines Vergleichs einen "Ablösebetrag" von 450 Millionen Euro erhalten. Die Änderung des Bergmannssiedlungsgesetzes wurde aus einer Novelle des Wohngeldrechts ( 16/6543 ) herausgelöst.
Gegen die Stimmen der Linksfraktion ließ der Bundestag am 15. November Verordnungen der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ( 16/6269 ) und zur Änderung der Ausfuhrliste ( 16/6382 ) passieren. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 16/6875 ). Damit wird nicht nur der Export von Rüstungsgütern in den Iran verboten, auch entsprechende Handels- oder Vermittlungsgeschäfte werden untersagt. Für die Ausfuhr radargestützter Navigations- oder Überwachungssysteme für den Schiffs- oder Flugverkehr in den Iran wird eine Genehmigungspflicht eingeführt.