SORGERECHT
Deutsche Gesetzgebung in der Kritik
Ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs bringt neue Hoffnung für unverheiratete Väter. Das Gericht entschied am 3. Dezember, dass das deutsche Recht in Teilen gegen die Menschenrechtskonvention verstoße. Es sei eine Diskriminierung, dass ein unverheirateter Vater ohne Zustimmung der Mutter des Kindes kein gemeinsames Sorgerecht erhalten könne, urteilten die Straßburger Richter mit einer Mehrheit von sechs zu einer Stimme. Außerdem monierten sie, dass unverheiratete Väter in Deutschland kein Recht auf eine Einzelfallprüfung hätten.
Das Gericht gab damit einer Klage eines Vaters aus der Nähe von Köln statt. Er hatte jahrelang vergeblich um ein Sorgerecht für seine heute 14 Jahre alte Tochter gekämpft. Dabei hatte er argumentiert, dass uneheliche Eltern gegenüber geschiedenen Elternteilen benachteiligt würden. Das deutsche Sorgerecht sieht vor, dass eine Mutter dieses Recht für sich alleine beanspruchen kann, wenn es zwischen beiden Eltern nicht zu einer entsprechenden Vereinbarung kommt.
In einer ersten Reaktion erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), dass "die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt sorgfältig und mit Hochdruck geführt werde". Die Ministerin kündigte sie an, dass es dazu noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf geben solle. Es gebe nicht wenige Väter von nichtehelichen Kindern, die Verantwortung für das Kind übernehmen wollten und dies nicht als Machtfrage gegen die Mutter ansehen, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Ein generelles Sorgerecht für ledige Väter sieht sie allerdings skeptisch.