Die Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe fordern eine stärkere Einbeziehung des Bundestags bei der Entscheidung über Leitlinien für die Einsätze der EU-Grenzschutzagentur Frontex auf hoher See. In der Ausschusssitzung am 2. Dezember verwiesen die Abgeordneten gegenüber Vertretern der Bundesregierung auf die Beteiligungsrechte, die dem Bundestag nach dem gerade in Kraft getretenen EU-Reformvertrag von Lissabon zustehen. Der Vorsitzende des Ausschusses, Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen), verlangte von der Bundesregierung, dass Ausschuss und Parlament über die Fortschritte der Verhandlungen unterrichtet und frühzeitig an einer Entscheidung beteiligt werden.
Einen Entwurf der Leitlinien hatte die EU-Kommission im Februar 2009 präsentiert. Sie sollen Empfehlungen zur Behandlung von Personen enthalten, die im Rahmen von Frontex-Operationen zum Schutz der EU-Außengrenze auf hoher See angetroffen werden. Die Beratungen sollen noch in diesem Monat fortgesetzt werden.
Die Abgeordneten interessierten sich auch für die Frage, inwieweit völkerrechtliche Verträge und menschenrechtliche Standards auf hoher See Anwendung finden. Weil die Abgeordneten ihre Fragen nur ungenügend beantwortet sahen, soll das Thema in der Sitzung des Ausschusses am 16. Dezember erneut diskutiert werden.