Das Bleiberecht von Flüchtlingen, die mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe in Deutschland leben, wird um zwei Jahre verlängert. Das gaben die Innenminister der Bundesländer nach ihrer Bremer Herbsttagung am 4. Dezember bekannt. Die Regelung bezieht sich auf etwa 30.000 Menschen. Ohne die Einigung der Innenminister wären sie ab Anfang 2010 in Deutschland nur noch geduldet gewesen, hätten also in ihre Heimatländer abgeschoben werden können. Die SPD-geführten Bundesländer hatten sich zunächst gegen eine Zwei-Jahres-Frist und für eine endgültige Lösung ausgesprochen, ebenso viele Flüchtlingsverbände. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) begrüßte die Einigung. "Sie gibt Klarheit für alle Betroffenen", sagte er.
Die bisherige Regelung war im November 2006 beschlossen worden: Menschen, die seit Jahren als Geduldete in der Bundesrepublik leben, Deutsch sprechen, nicht vorbestraft sind und bis spätestens Ende 2009 ihren Lebensunterhalt bestreiten können, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. "Wer bisher nicht für sich selbst aufkommen kann", bekomme durch die Fristverlängerung "eine zweite Chance", sagte Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU).