BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Die Freigabe aller vier Adventssonntage zum Einkaufen zwischen 13 und 20 Uhr verstösst gegen das Grundgesetz. Mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte eine Verfassungsbeschwerde der evangelischen und der katholischen Kirche aus Berlin Erfolg. Die Karlsruher Richter entschieden am 1. Dezember, die Ruhe an Sonn- und Feiertagen müsse die Regel sein. Bloße wirtschaftliche Interessen von Kaufhäusern und Läden und das tägliche Einkaufsinteresse der Käufer genügten nicht, diese Ruhe aufzuheben. Die Verfassungsrichter stießen sich folglich an der "voraussetzungslosen siebenstündigen Öffnung an allen vier Adventssonntagen", ohne dass es "gewichtige Gründe" für das "verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß des Sonntagsschutzes" gebe.
Politiker der CDU/CSU- und Grünen-Fraktion begrüßten das Urteil. Der CDU-Politiker Günter Krings erklärte, es sei ein Sieg für den Sonn- und Feiertagsschutz in ganz Deutschland. Der Mensch sei nicht nur Konsument. Er habe auch religiöse und soziale Bedürfnisse. Das Grundgesetz schütze den Sonntag daher sowohl aus religiösen wie sozialen Gründen.
Josef Winkler (Grüne) erklärte, dass in Berlin gleich alle vier Adventssonntage "dem Kommerz geopfert" werden sollten, sei eine "politische Entgleisung ersten Ranges" gewesen. Dies sei zu Recht gestoppt worden. Nach Ansicht von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wird sich das Urteil auf andere Bundesländer auswirken.