Hartz IV
Der Bund will seinen Zuschuss zu den Wohnkosten senken - die Länder laufen Sturm
Die Materie ist verzwickt, nur ein kleines Häufchen von Fachleuten blickt noch durch. Regelmäßig müssen die Sozialexperten aller Fraktionen darüber diskutieren, wie stark sich der Bund an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose im darauffolgenden Jahr beteiligen soll. "'Alle Jahre wieder' singen wir kurz vor Weihnachten, und alle Jahre wieder tauschen wir altbekannte Argumente aus", witzelte denn auch Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) jüngst im Plenarsaal bei der Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ( 17/41), der am 4. Dezember von der schwarz-gelben Mehrheit verabschiedet wurde. Die SPD enthielt sich. Danach wird sich der Bund im kommenden Jahr mit im Schnitt 23,6 Prozent an den Kosten für Unterkunft und Heizung von Langzeitarbeitslosen beteiligen - das sind 2,4 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Der Grund dafür: Die Zahl der Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften, der Maßstab für die Berechung der Zuschüsse, ist im gleichen Zeitraum gesunken. Die Anpassung gewährleiste, dass die Kommunen entsprechend geltender Gesetze "um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden", heißt es in der Vorlage.
Obwohl die Anpassungsformel 2006 von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen wurde und auch die Vorlage für den neuen Gesetzentwurf unter SPD-Federführung entstand, wird seither heftigst darüber gestritten. Einige Fachleute zweifeln an den Zahlen, die den Berechnungen zugrundliegen, andere wiederum halten die gesamte Rechenmethode für unsinnig.
Dabei verlaufen die Fronten nicht entlang der Parteigrenzen, sondern eher zwischen dem Bund auf der einen und den Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Unisono lehnen die Bundesländer den nun aktuell beschlossenen Gesetzentwurf ab und fordern eine Änderung der Formel. Ihr Hauptargument: Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hätte mit der Entwicklung der Ausgaben der Kommunen bei den Wohnkosten nur wenig zu tun. Der Bund solle sich an den tatsächlichen Kosten beteiligen, die auch dann steigen, wenn zum Beispiel Energie teurer wird. Spannend wird daher zu beobachten, ob der Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz erheben und den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Viele Experten äußerten sich bei einer Anhörung am 30. November kritisch zu der Formel. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die den Gesetzentwurf ablehnten, fühlten sich dadurch in ihrer Haltung bestätigt.
Die Bundesanstalt für Arbeit hingegen hält das Verfahren "für schlüssig", da sich die Ausgaben grundsätzlich proportional zu der Zahl der Empfänger-Familien entwickele. Union und FDP lehnen eine direkte Kostenbeteiligung des Bundes ab, weil sie befürchten, dass den Kommunen dann der Anreiz zum Sparen fehle.