BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ
Neue Regelungen für Öfen, Kamine und Feueranlagen
In der kalten Jahreszeit verbreiten sie behagliche Wärme: Öfen, mit Holz beheizte Heizungen oder Kamine, sogenannte Kleinfeuerungsanlagen. Doch gerade diese Anlagen stoßen auch gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub aus ihren Schornsteinen aus. Vor allem alte Anlagen und Öfen sind dabei für einen großen Teil der Umweltbelastung verantwortlich.
Mit der Verordnung der Bundesregierung für die Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sollen die Feinstaubemissionen aus diesen Anlagen weiter reduziert werden. Die veränderte Verordnung ( 17/74, 17/85), über die nach Änderungen im Bunderat erneut abgestimmt wurde, will die bisherigen Regelungen an den verbesserten Stand der Technik anpassen und neue Grenzwerte und Standards für die Sanierung festlegen. Der Bundestag stimmte der Verordnung am 3. Dezember mit den Stimmen aller Fraktionen zu. Lediglich Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.
Nach Meinung von Andreas Jung (CDU/CSU) stellt die neue Verordnung einen guten Kompromiss dar. Damit würden zwei Dinge erreicht "nämlich zum einen eine höhere Akzeptanz des Brennstoffes Holz und zum anderen Planungssicherheit", sagte er. Damit sprach er das Problem alter Öfen und Anlagen an, die zum Beispiel Backöfen oder Waschküchen heizen. Für sie wird es aus sozialen Gründen einen "unbegrenzten Bestandsschutz" geben. Die SPD stimmte der Regelung ebenfalls zu, hätte sich nach den Worten von Ute Vogt aber weitergehende Regelungen und höhere Grenzwerte gewünscht. An die CSU gerichtet, sagte sie, es gehe nicht darum "Lobby für einige Holzproduzenten in Bayern zu sein", sondern "Klimalobby" zu sein. "In dieser Verordnung geht es nicht um Klimaschutz, sondern um Luftreinhaltung", erwiderte Michael Kauch (FDP). Er kündigte an, die Grenzwerte zum Ende der Wahlperiode überprüfen zu wollen. Die Linke erklärte, dass mit der Verordnung "sozial verträglicher Umweltschutz" betrieben werde. Gleichzeitig kritisierte Ralph Lenkert aber "Fehlentwicklungen bei Müll und Reststoffverbrennungsanlagen". Dorothea Steiner (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass häusliche Heizungen in den Städten zu einer höheren Feinstaubbelastung als der Autoverkehr führen würden. Die Kommunen hätten daher auf eine Novellierung gewartet."Die zahlreichen Ausnahmen durchlöchern die Verordnung so weit, dass ihre Wirkung schwindet", kritsierte sie. Als ein Beispiel nannte sie Regelungen für offene Kamine, Anlagen oder historische Öfen, die vor 1950 in Betrieb genommen wurden. Denn von 15 Millionen Anlagen insgesamt würden so nur vier Millionen auf ihre Grenzwerte hin überprüft.