Vertreter aller Fraktionen haben am 2. Dezember im Landwirtschaftsausschuss Bedenken geäußert, die bis zum Jahresende bestehende Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen aufzuheben. Die Mehrheit der Länder im Bundesrat hat sich für ein Ende der Pflichtimpfung ausgesprochen Voraussichtlich am 18. Dezember wird der Bundesrat einen entsprechenden Antrag verabschieden. Zum 1. Januar 2010 bestünde dann keine Pflicht mehr zur Impfung gegen die Tierseuche. Eine Vertreterin der Bundesregierung sagte, auch wenn man sich eine Fortsetzung der Impfpflicht gewünscht habe, werde man das Votum des Bundesrates akzeptieren. Die flächendeckende Impfung habe in den Jahren 2008 und 2009 die Zahl der Neuinfektionen mit der Krankheit drastisch reduzieren können. Für das Jahr 2009 seien lediglich noch neun Neuinfektionen aktenkundig.
Die deutlichste Kritik am Beschluss des Bundesrates äußerte die SPD. Dort hieß es, die Entscheidung, die Impfpflicht aufzuheben, sei fatal. "Man darf diesem Beschluss nicht folgen", sagte ein Redner der Fraktion. Ähnlich beurteilte eine Vertreterin der Grünen die Entscheidung. Sie sagte, sie habe große Bedenken in Bezug auf den Beschluss des Bundesrats.
Die Linksfraktion sagte, es sei nicht zu verstehen, warum man nun, wo sich breiter Impferfolg eingestellt habe, abbreche. Etwas zurückhaltender äußerten sich die Vertreter von CDU/CSU und FDP. Nachteile einer Impfung seien im Vergleich mit möglichen Schäden durch eine Infektion gering, hieß es aus den Reihen der Union. Sie sei sehr skeptisch, dass der flächendeckende Impfschutz, wie er bisher bestehe, mit einer freiwilligen Impfung beibehalten werden könne, sagte eine Rednerin der FDP.
Die Blauzungenkrankheit ist eine Virusinfektion bei Wiederkäuern, die im schlimmsten Fall zum Tod der Tiere führt. Die Krankheit ist als Tierseuche anzeigepflichtig und für den Menschen nicht gefährlich.