Die Absenkung des Arbeitslosenversicherungssatzes soll mit einem Prozent aus der Mehrwertsteuererhöhung finanziert werden. Das Plenum folgte einer Beschlussempfehlung ( 16/1525) des Haushaltsausschusses. Ein Änderungsantrag der Linksfraktion ( 16/1537) und drei Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen ( 16/1534- 16/1536) wurden ebenfalls abgelehnt.
Bei den Beratungen im Haushaltsausschuss am 17. Mai bezeichneten die Sprecher der Koalition das Haushaltsbegleitgesetz als einen "Eckpfeiler" für die Konsolidierung des Bundeshaushaltes. Das Gesetz werde dazu beitragen, die Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes sowie des Grundgesetzes, nach dem die Investitionen höher sein müssen als die Nettoneuverschuldung, zu erfüllen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer sei "dringend notwendig"; es gebe keine Alternative.
Zudem werde mit der Senkung der Lohnnebenkosten eine Grundlage zur Senkung der Arbeitskosten gelegt. Die Maßnahmen seien zwar "teilweise sehr schmerzhaft", doch käme man um eine Erhöhung der Einnahmen nicht herum. Dies sahen die Oppositionsfraktionen größtenteils anders: Die FDP kritisierte, dass "offensichtlich bewusst" nicht bei den Ausgaben gekürzt werde. Es handele sich um die größte Steuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik. Zudem würden die Arbeitskosten nicht wesentlich gesenkt, da gleichzeitig die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge erhöht würden.
Dem pflichtete Bündnis 90/Die Grünen bei. Insgesamt trage das Gesetz nicht zur Lösung der Probleme auf dem Arbeitsmarkt bei. Auch die Linksfraktion hielt die Mehrwertsteuererhöhung für "kontraproduktiv", da sie vor allem die Menschen mit geringem Einkommen belaste. Sie wollte stattdessen Steuerschlupflöcher schließen und die "Reichen" mehr belasten.
Mit ihren erfolgreichen Änderungsanträgen kam die Koalition hauptsächlich den Interessen der Länder entgegen, in dem der Ausschuss Änderungen beim Umsatzsteueraufkommen beschloss. Außerdem wird auf Antrag der Koalition die Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen A2 bis A8 jeweils um 25 Euro pro Jahr angehoben.