Finanzen. Gegen das Votum der Fraktion der Bündnisgrünen hat der Finanzausschuss am 17. Mai den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD für ein Investitionszulagengesetz 2007 ( 16/1409) in der Fassung zweier Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass Investitionen in Ostdeutschland von 2007 bis Ende 2009 mit der Investitionszulage gefördert werden können. Das zurzeit gültige Investitionszulagengesetz 2005 läuft Ende dieses Jahres aus. Die Investitionszulage gibt es für Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes.
Die Bündnisgrünen begründeten ihre Ablehnung damit, dass diese Art der Förderung zu geringe Steuerungsmöglichkeiten biete und Mitnahmeeffekte erzeuge. Sie plädierten dafür, die Mittel der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) zur Verfügung zu stellen, wo sie "besser aufgehoben" wären. Dem hielt die Union entgegen, dass auch die GA Einsparungen ausgeliefert sei. Nach 2009 wolle man zwar eine andere Regelung, doch bis dahin sei das Investitionszulagengesetz die einzige Möglichkeit, den investierenden Unternehmen Sicherheit zu geben. Ähnlich äußerte sich die Linksfraktion, die darauf hinwies, dass es auch bei der GA Mitnahmeeffekte gebe.