Der Bundesrat möchte pensionierte Justizmitarbeiter reaktivieren, um die hohe Arbeitsbelastung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zu reduzieren. Auf Initiative Bayerns hat er den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und des Rechtspflegergesetzes (RPflG) beim Deutschen Bundestag eingebracht. Ziel ist es, den Erfahrungsschatz von Ruhestandsbeamten zu nutzen und gleichzeitig die aktiven Gerichtsmitarbeiter zu entlasten. Bei Vorliegen eines dringenden dienstlichen Bedürfnisses könnten - auf ausschließlich freiwilliger Basis - ehemalige Staats- oder Amtsanwälte Verhandlungstermine am Amtsgericht in einfach gelagerten Fällen wahrnehmen und pensionierte Rechtspfleger zum Beispiel bei systematischen Registerumschreibungen oder Zwangsversteigerungsverfahren aushelfen. BR
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften beim Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem die Finanzierungsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen erleichtert und der Markt für Wagniskapitalbeteiligungen an innovativen Firmen belebt werden sollen. Ziel ist es, unnötige Beschränkungen und Hemmnisse für die Beteiligungsgesellschaften zu beseitigen und die geltende Rechtslage an Entwicklungen bei eigenkapitalähnlichen Finanzierungsformen und bei europäischen Rechtsformen anzupassen.
Dazu erweitert der Entwurf einerseits den Begriff der Wagniskapitalbeteiligung und streicht andererseits rechtsformabhängige Beschränkungen für Kapitalanlagen. In größerem Umfang als bisher sollen Beteiligungen an verschiedenen Rechtsformen möglich sein. Darlehen der Beteiligungsgesellschaften sollen von den Regeln über den Eigenkapitalersatz befreit werden. Die beschlossene Länderinitiative wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die sie innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen. BR
Die fünf Unions-geführten Länder Hessen, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen wollen Strafverfahren künftig straffen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) lehnte den in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesvorstoß als ungeeignet ab. Die Länderinitiative ist ein Gegenentwurf zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Justizmodernisierungsgesetz. Nach den Vorstellungen der Länder soll es unter anderem mehr beschleunigte Verfahren geben. Dazu soll das bisher geltende Höchststrafmaß bei solchen schnellen Verfahren von einem auf zwei Jahre angehoben werden. Außerdem sollen im Wege von Strafbefehlen nicht mehr nur Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr, sondern bis zu zwei Jahren verhängt werden können.
Zypries sprach von alten, lediglich neu verpackten Vorschlägen. Die Initiative der Länder beschneide den Rechtsschutz. "Effektiver Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger muss das oberste Gebot aller Reformüberlegungen sein." Veränderungen müssten sich an dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit messen lassen. Das gelte besonders bei Grundrechtseinschränkungen im Straf- oder Strafverfahrensrecht. "Deshalb lehne ich die Pläne der fünf Bundesländer ab", sagte Zypries.
Nach dem jetzigen Recht kann bei Urteilen, die Geldstrafen von bis zu 15 Tagessätzen vorsehen, das Berufungsgericht die Annahme der Berufung ablehnen. Würde die Grenze nach dem Vorschlag der Länder auf 60 Tagessätze angehoben, würde bei etwa 80 Prozent aller nach allgemeinem Strafrecht ergangenen Urteile der Rechtsschutz massiv beschnitten. Auch eine Erweiterung des Strafbefehlsverfahrens und des beschleunigten Verfahrens auf eine Strafandrohung von zwei Jahren hält Zypries für rechtsstaatlich bedenklich. Die Besonderheiten dieses Verfahrens seien auf Fälle der kleineren Kriminalität zugeschnitten. Bis zu zweijährige Freiheitsstrafen reichten in die Bereiche der mittleren Kriminalität hinein. dpa Ausweitung der Anti-Terror-Gesetze
Der Bundesrat trägt die von der Regierung angestrebte Ausweitung der Anti-Terror-Gesetze mit. Bei der ersten Beratung des vom Kabinett kurz vor der Sommerpause beschlossenen Ergänzungsgesetzes zur Terrorismusbekämpfung brachte die Länderkammer nur wenige Änderungsvorschläge ein. Der Gesetzentwurf verlängert die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erlassenen Sicherheitsgesetze um weitere fünf Jahre und ergänzt sie. Dies betrifft die Befugnisse der Geheimdienste und Auskünfte über Flugdaten und Telefonverbindungen. Ohne Verlängerung würden wesentliche noch vom früheren Innenminister Otto Schily (SPD) veranlassten Bestimmungen der Anti-Terror-Gesetze am 11. Januar 2007 auslaufen.
Nach den Plänen der Regierung sollen die Geheimdienste noch mehr Befugnisse erhalten und leichter als bisher Daten abfragen können. Dies betrifft Auskünfte über Flugbuchungen und Verbindungsdaten im Telefonverkehr. Der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) erhalten die gleichen Rechte wie der Verfassungsschutz. Verfassungsschutz und MAD sollen künftig nicht nur terroristische Aktivitäten aufklären. Sie dürfen auch bei "sonstigen extremistischen Bestrebungen" tätig werden, wenn von ihnen eine schwer wiegende Gefährdung ausgeht und ein Gewaltbezug vorliegt. Dies richtet sich auch gegen "Hassprediger" und militante Rechtsextremisten. dpa
Kriminellen können künftig die finanziellen Gewinne aus ihren Straftaten leichter entzogen werden. Der Bundesrat billigte in Berlin das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und Vermögensabschöpfung. "Die Begehung von Straftaten darf sich nicht lohnen. Kriminelle Gewinne müssen deshalb abgeschöpft werden und den Opfern zugute kommen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Die neuen Regelungen sollen verhindern, dass ein durch eine Straftat erlangtes Vermögen wieder an den Täter zurückfällt. Das Gesetz wird voraussichtlich Anfang 2007 in Kraft treten.
Kernstück des neuen Gesetzes ist ein Erwerbsrecht des Staates. Bisher kann nicht immer verhindert werden, dass ergaunerte Gewinne wieder an den Täter zurückfallen. Sind die Opfer der Straftat unbekannt oder verfolgen sie ihre Ansprüche nicht, müssen die Vermögenswerte, die durch die Straftat erlangt und im Strafverfahren vorläufig sichergestellt wurden, grundsätzlich wieder an den Täter zurückgegeben werden. Künftig gilt: Macht der von der Straftat Betroffene nicht binnen drei Jahren nach der Verurteilung des Täters seine Ansprüche geltend, fallen die gesicherten Werte an den Staat. Dies beträfe beispielsweise Fälle, bei denen die Betrogenen wegen geringer Geldbeträge auf ein gerichtliches Vorgehen verzichten. Der Täter könnte aber durch eine Vielzahl von Einzelfällen eine beträchtliche Summe ergaunert haben. Das neue Gesetz sieht ferner vor, dass die Ansprüche der Opfer grundsätzlich Vorrang gegenüber den Ansprüchen sonstiger Gläubiger des Täters erhalten. dpa