Petitionen. "Man kann den Petitionsausschuss als die Controlling-Abteilung des Unternehmens Deutscher Bundestag bezeichnen." Dies erklärte die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Kersten Naumann (Die Linke), am 19. September bei der Übergabe des Jahresberichts 2005 ( 16/2500) an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU).
Insgesamt sind danach im vergangenen Jahr 22.144 Eingaben beim Petitionsausschuss eingegangen. Das sind 23 Prozent mehr als im Jahr 2004 mit 17.999 Eingaben und 42 Prozent mehr als im Jahr 2003 mit 15.534 Petitionen. Nur im Nachwendejahr 1992 seien es geringfügig mehr Eingaben gewesen.
16.648 Eingaben hat der Ausschuss im vergangenen Jahr abschließend behandelt. Die meisten Anfragen und Beschwerden fielen auf das Bundesministerium für Gesundheit (in der 15. Wahlperiode Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung) mit weit mehr als 40 Prozent der Eingaben. Es folgen das Bundesministerium des Inneren mit rund 17 Prozent der Eingaben und das Bundesministerium der Justiz mit mehr als elf Prozent.
Zurückgegangen sind laut Bericht die Massenpetitionen, also die Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt (zum Beispiel Postkartenaktionen). Im vergangenen Jahr seien 67.204 Massenpetitionen eingegangen gegenüber 76.669 im Jahr zuvor. Ebenfalls zurückgegangen sei die Anzahl der Sammelpetitionen, also der Petitionen, die mit einer Unterschriftenliste eingereicht werden. Nach 1.134 im Jahr 2004 seien es im vergangenen Jahr 795 Sammelpetitionen gewesen.
Die meisten Anfragen im Verhältnis zur Bevölkerung kamen 2005 wie in den früheren Jahren aus Berlin. Nach dem Bericht gab es pro einer Million Einwohner dieses Bundeslandes 1.059 Eingaben. An zweiter Stelle steht Mecklenburg-Vorpommern mit 935 Eingaben, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 920. "Geringe Eingabezahlen" habe es aus dem Saarland mit 80 und Baden-Württemberg mit 112 Eingaben auf eine Million Einwohner gegeben.
Die Ausschussvorsitzende betonte, dass im vergangenen Jahr Neuerungen im Petitionswesen eingeführt wurden. So können seit dem 1. September 2005 Petitionen per E-Mail mit einem im Internet abrufbaren Formular eingereicht werden. Zeitgleich wurde ein zunächst auf zwei Jahre befristeter Modellversuch zur Mitzeichnung von Petitionen im Internet gestartet. Schließlich wurde durch den Ausschuss festgelegt, dass für Sammel- und Massenpetitionen, die mehr als 50.000 Unterstützer erreichen, eine öffentliche Anhörung stattfinden soll.
"Das Modell der öffentlichen Petition ist einmalig in Deutschland", erklärte Naumann. Eine erste Zwischenbilanz lasse aber schon erkennen, dass das neue Angebot nicht nur von jungen Menschen rege genutzt werde.