Gesundheit. Die Bundesregierung will die Regeln für die im Voraus gewährten Zuzahlungsbefreiungen nicht verschärfen, obwohl sie die Praxis der Krankenkassen in Teilen zu lax findet. Angesichts des von den Spitzenverbänden der Krankenkassen dargestellten Verwaltungsaufwandes und des kaum zu beziffernden Einsparungspotenzials sei es "nicht sinnvoll, durch eine Gesetzesänderung auf eine restriktivere Handhabung hinzuwirken", schreibt das Bundesgesundheitsministerium in seiner Stellungnahme zu einem Bericht der Spitzenverbände, der als Unterrichtung der Bundesregierung ( 16/2549) vorliegt.
Das Ministerium hält eine im Voraus gewährte Zuzahlungsbefreiung für Heimbewohner mit Taschengeldbezug zwar grundsätzlich für unproblematisch. Erfüllt sein müssten jedoch einige Voraussetzungen. Dazu zähle insbesondere, dass die Belastungsgrenze eines betreffenden Heimbewohners bereits im Vorjahr erreicht worden sei und auch im laufenden Jahr aller Voraussicht nach erreicht werde.
Kritisch äußert sich das Ministerium zu der Aussage der Krankenkassen-Spitzenverbände, eine Beschränkung der Befreiungspraxis auf bestimmte Personenkreise sei nicht möglich. Dies führe zu einer erweiterten Anwendung der Vorabbefreiungsmöglichkeit insbesondere für Versicherte mit niedrigem Einkommen. Die pauschale Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz sei "nicht zwingend", so das Ministerium, denn bei den Heimbewohnern gebe es sachliche Gründe für die Befreiung: Diese seien erwartungsgemäß zum Sammeln von Belegen nicht im Stande. Grundsätzlich mache es psychologisch aber "einen Unterschied für den einzelnen Versicherten, ob er bei jeder Leistungsinanspruchnahme zunächst selbst einen Beitrag leisten muss, oder ob er einmal am Anfang des Jahres einen bestimmten Betrag zahlt und dann versucht, diesen ‚wieder hereinzuholen'".