Tourismus. Erfahrungen aus anderen Staaten, die ein gesetzliches Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen erlassen haben, lassen keine Umsatzeinbrüche im Gastgewerbe erwarten. Dies geht aus einem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums über die zu erwartenden Auswirkungen der Pläne zum Nichtraucherschutz auf die Unternehmen der Tourismusbranche hervor, den der Tourismusausschuss am 20. September bei Enthaltung der FDP zur Kenntnis genommen hat. In Irland und den USA hätten sogar neue Arbeitsplätze in der Gastronomie geschaffen werden können.
Die derzeit in Deutschland angewendete freiwillige Nichtraucherschutzvereinbarung zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband gilt für alle Speisebetriebe mit mindestens 25 Quadratmeter Gastfläche oder 40 Sitzplätzen. Bis zum 1. März 2008 sollen 90 Prozent der Betriebe mindestens die Hälfte des Platzangebotes für Nichtraucher bereitstellen. 31,5 Prozent der Betriebe hätten die erste Stufe der Vereinbarung planmäßig umgesetzt. Zum 1. März 2007 sollen mindestens 60 Prozent der Betriebe mindestens 40 Prozent ihres Platzangebotes für Nichtraucher reservieren. Die SPD-Fraktion erwartet nach eigenen Angaben eine gesetzliche Regelung des Nichtraucherschutzes.