Wirtschaft und Technologie. Die Bundesregierung soll die Energiepreise auch in Zukunft kontrollieren. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/2505), den der Bundestag am 22. September zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat. Die Abgeordneten erinnern daran, dass die Tarifkundenpreise auf dem Stromsektor nur noch bis zum 30. Juni 2007 genehmigt werden müssen. Auf dem Gassektor sei die Bundestarifordnung Gas bereits zum Mai 1998 außer Kraft getreten. Durch die Neuregelungen des Energiewirtschaftsgesetztes von 2005 müssten zwar die Netzentgelte für Strom und Gas staatlich genehmigt werden, nicht jedoch die Endverbraucherpreise, da die Preisaufsicht durch die Länder im Wesentlichen wegfalle.
Die Abgeordneten betonen, der Staat müsse für alle Bürger einen diskriminierungsfreien und bezahlbaren Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge sicherstellen. Sie fordern daher, die Preiskontrolle für Strom auch nach dem Auslaufen Mitte 2007 beizubehalten und sie für den Gas-Endkundentarif wieder einzuführen. Die Preisaufsicht sollte für alle Verbrauchertarife gelten, die von Privathaushalten oder kleinen gewerblichen Kunden genutzt werden können. Darüber hinaus will die Fraktion einen "Stromsozialtarif" für Privathaushalte mit geringem Einkommen.