Haushalt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll ihre Künstlerdienste spätestens bis zum 31. Dezember 2006 neu organisieren. Dies beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) am 22. September einstimmig. Die personellen Umsetzungen können auch später erfolgen. Der Entscheidung zugrunde lag ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH), der die Künstlerdienste der Bundesagentur für Arbeit 2004 geprüft hatte. Danach hat der Künstlerdienst an neun Standorten insgesamt 120 Stellen und vermittelte im Jahr 2004 Artisten, Komödianten, Fotomodelle, Mannequins und Unterhaltungsmusiker in etwa 77.000 Engagements, von denen mehr als 95 Prozent überwiegend nur wenige Stunden dauerten.
Der BRH stellt dabei fest, dass die Künstlerdienste in "erheblichem Umfang Selbstständige in Engagements vermittelten, die als selbstständige Tätigkeit zu erkennen waren. Damit missachteten sie das gesetzliche Vermittlungsverbot, im Übrigen dienten die Vermittlung von Künstlerinnen und Künstlern in selbstständigen Tätigkeiten nicht dem Abbau von Arbeitslosigkeit und waren unwirtschaftlich, so der BRH. Darüber hinaus gestalteten die Künstlerdienste Programme für kommerzielle Veranstaltungen, obwohl dies über die Vermittlungsaufgaben der Bundesagentur hinausgehe. Schließlich ließ sich die Bundesagentur besondere Aufwendungen der Künstlerdienste bei der Vermittlung von Künstlerinnen und Künstlern nicht erstatten.
Deshalb empfahl der BRH, auf die Vermittlung von Künstlerinnen und Künstlern in selbstständiger Tätigkeit zu verzichten, keine Programme für Private zu gestalten und die besonderen Aufwendungen für die Betreuung der Künstlerinnen und Künstler gegenüber den Arbeitgebern geltend zu machen. Das darauf aufbauende neue Konzept der BA sieht im Wesentlichen vor, dass die Künstlerdienste sich auf ihr Kerngeschäft beschränken und keine Vermittlung mehr in selbstständige Tätigkeit durchführen. Organisatorisch soll es nur noch vier Standorte in Berlin, München, Hamburg und Köln geben. Die Zahl der Mitarbeiter soll von 120 auf 58 verringert werden.