Inneres. Zusätzlich zum bereits vorliegenden Antrag der Bündnisgrünen ( 16/2071) hat nun auch Die Linke einen Antrag auf Erhaltung des Trennungsgebotes von Polizei und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder vorgelegt ( 16/2624). Beide Initiativen wurden am 21. September vom Plenum an den Innenausschuss überwiesen. Die Abgeordneten führen aus, die Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder (IMK) zu einer Anti-Terror-Datei würden bei einer gesetzlichen Umsetzung zu einer verfassungswidrigen Kooperation der Sicherheitsbehörden beim Datenaustausch führen.
So bedeute die Aufnahme von Kriterien wie Familienstand, Religionszugehörigkeit, Reisebewegungen oder ein Aufenthalt an bestimmten Orten in eine Antiterrordatei einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Grundrechte der Religions- und Meinungsfreiheit sowie des Rechts auf Freizügigkeit würden bei einer Umsetzung zu neuen Diffamierungen, zu Denunziationen, Ausgrenzung und Vermeidungsverhalten führen - je nach dem, welche Bevölkerungsgruppen und Örtlichkeiten gerade ins Zentrum antiterroristischer Kampagnen gerückt würden.
Die Beschlüsse der IMK sowie der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung belegten vielmehr die Absicht, die beim Bundeskriminalamt zusammengeführten Dateien auf eine nachrichtendienstliche Grundlage zu setzen und entsprechend auszurichten. In der Folge könnten Bürgerinnen und Bürger "verdachtsunabhängig erfasst, ausgeleuchtet und durchrastert" werden. Der massive Verstoß gegen das bestehende Trennungsgebot ergebe sich insbesondere aus der Verknüpfung von Daten unterschiedlicher Stellen. Würden Polizeien der Länder und des Bundes auf dieser Basis tätig, erfolge dies ohne konkreten Tatverdacht. Es entstehe eine dauerhafte operative Zusammenarbeit, die sich der richterlichen, datenschutzrechtlichen und parlamentarischen Kontrolle durch unterschiedliche Zuständigkeiten entziehe.