Der Abgeordnete und Ex-Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat durch seine Weigerung, vorgeschriebene Auskünfte über seine Nebentätigkeiten zu geben, gegen die Verhaltensregeln des Bundestages verstoßen. Zu dieser Auffassung gelangte das Parlamentspräsidium am 14. Januar. Es schloss sich damit der Auffassung von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) an. Bevor es aber endgültig über die Angelegenheit entscheidet, wurde Schily Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen. Dazu hat er jetzt vier Wochen Zeit. Lammert hatte Schily im Oktober vorigen Jahres um Aufklärung gebeten, als berichtet wurde, Schily habe für die Beratung des Siemens-Konzerns 140.000 Euro erhalten. Schily verweist darauf, seine Schweigepflicht erlaube es ihm nicht, Details aus seiner Anwaltstätigkeit preiszugeben.
Nach den Verhaltensregeln müssen Abgeordnete Nebeneinkünfte angeben. Diese Einkommen sind im amtlichen Handbuch in anonymisierter und pauschalierter Form zu veröffentlichen. Eine Klage von Abgeordneten gegen diese Offenlegungsregelung war vergangenes Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.