POLIZEI
Die Reform der Bundespolizei kann wahrscheinlich doch am 1. März beginnen
Trotz kritischer Stimmen bei der Expertenanhörung des Innenausschusses am 14. Januar kann der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgesehene Zeitplan für die Reform der Bundespolizei wohl eingehalten werden. Der Koalitionspartner zumindest ist verhalten optimistisch. "Der 1. März ist durchaus möglich", sagte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz dieser Zeitung, betonte aber auch, man wolle "nichts übers Knie brechen".
Bei der Anhörung gab es für den Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/6291), der unter anderem den Aufbau eines zentralen Bundespolizeipräsidiums sowie die Zusammenfassung der bisherigen 19 Bundespolizeiämter in neun regionale Direktionen vorsieht, neben der Kritik auch Zuspruch. Unter anderem vom Leiter des Aufbaustabes Bundespolizeipräsidium, Matthias Seeger, der die Reformen als "sicherheitspolitisch zwingend erforderlich" bezeichnete. Die Schaffung einer zentralen Behörde sei wichtig, so Seeger, da nur so die unabdingbare Straffung und Vereinfachung der Arbeits- und Entscheidungsprozesse möglich sei. Auch BKA-Chef Jörg Ziercke lobte den Entwurf. Durch die Neuorganisation werde die Bundespolizei schlanker und effizienter aufgestellt sein. Da damit keine Erweiterung der Befugnisse verbunden seien, würden auch Kompetenzen und Befugnisse des BKA und der Länderpolizeien nicht berührt.
Dagegen bemängelte der Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch die Informationspolitik des Bundesinnenministeriums (BMI). "Wer gute Argumente hat", so Glietsch, "kann sich Transparenz leisten." Das BMI habe jedoch zu vielen wichtigen Fragen keine Auskunft gegeben. So sei in der Gesetzesbegründung von "neuen Anforderungen" die Rede, die nur sehr grundsätzlich benannt würden. Nötig sei seiner Ansicht nach jedoch eine Analyse der bisherigen Tätigkeit und eine Prognose der zukünftigen Aufgaben, verbunden mit der Frage nach den zu erwartenden Veränderungen.
Wie auch sein Amtskollege aus Münster, Hubert Wimber, sieht Glietsch die vorgesehene Schaffung einer Direktion Bundesbereitschaftspolizei als "Rückschritt" an. Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen hätten gezeigt, dass es sinnvoller sei, die Bereitschaftspolizei den Polizeipräsidien der Länder zuzuordnen.
Die Gewerkschaft der Polizei kritisierte vor allem die Nichteinbeziehung der Mitarbeiter in die Reformpläne. Standortentscheidungen mit teilweise gravierenden Folgen würden den Betroffenen nicht erklärt, so Josef Scheuring, der auch einer geringeren Polizeidichte an den östlichen Grenzen infolge der Reform warnte.