Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Januar mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Opposition den Weg zu einer Neueinteilung von Wahlkreisen für die Bundestagswahl 2009 frei gemacht. Danach gewinnen Niedersachsen und Baden-Württemberg jeweils einen Wahlkreis hinzu, Sachsen-Anhalt und Sachsen verlieren je einen. So sieht es der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/7462) vor.
Die Union wertete die gemeinsam mit der SPD erarbeitete Regelung als einen "vernünftigen Kompromiss" zwischen der gewünschten Wahlkreiskontinuität einerseits und den verfassungsrechtlichen Anforderungen für die Bundestagswahl andererseits. Die Bevölkerungsentwicklung habe keine andere Entscheidung zugelassen. Der Verlust zweier Wahlkreise in den ostdeutschen Ländern sei bedauerlich, aber notwendig, da sonst die Rechtmäßigkeit der nächsten Bundestagswahl möglicherweise in Frage gestellt wäre, so die Union. Man habe sich dabei nicht von parteipolitischen Erwägungen leiten lassen, sondern sei schlicht der Arithmetik gefolgt.
Die Opposition kritisierte die Art und Weise der Entscheidungsfindung. Union und SPD hätten, entgegen langjähriger Gepflogenheiten, die Neuregelung unter sich ausgemacht, ohne die Berichterstatter der Oppositionsfraktionen zum Gespräch zu laden. Die Linksfraktion sieht darin eine "Verlotterung der parlamentarischen Sitten".
Auch die Grünen hätten lieber in einem "offenen Verfahren" gemeinsam nach Lösungen gesucht, als nur mit dem in der Koalition gefundenen Kompromiss konfrontiert zu werden. Dies offenbare "ein anderes Demokratieverständnis", so die Grünen, die wie auch die Linksfraktion das Thema vor den Ältestenrat bringen wollen.