Auf die Partei "Die Grauen" kommen schwere Zeiten zu. Zu Jahresbeginn hat ihr die Bundestagsverwaltung unter Berufung auf die einschlägigen Vorschriften des Parteiengesetzes einen brisanten Rückforderungs- und Zahlungsbescheid geschickt. Darin werden "Die Grauen" aufgefordert, bis zum 15. Februar dieses Jahres rund 8,5 Millionen Euro an den Deutschen Bundestag zu zahlen. Sollten sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird der Forderungsbetrag ab diesem Zeitpunkt mit 8,32 Prozent verzinst. Gegen diesen Bescheid kann die Partei vor dem Verwaltungsgericht Berlin-Moabit Klage erheben.
Ausgelöst wurde die Forderung durch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen Betrugs. So sollen Spendenzahlungen erfunden worden sein, um zusätzliches Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung zu erhalten. Jeder gespendete Euro bringt den Parteien weitere 38 Cent vom Staat ein. Die jetzige Forderung setzt sich zusammen aus der Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen staatlichen Mittel und einer Parteistrafe in zweifacher Höhe dieser Rückzahlung.