Eine effektivere UN-Nahrungsmittelkonvention hat der Bundestag am 14. März gefordert. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und der Grünen nahm das Parlament ihren gemeinsamen Antrag ( 16/8192) dazu an. Die FDP enthielt sich, die Linksfraktion stimmte dagegen. Die bisherige Praxis der Nahrungsmittelhilfe in humanitären Krisen habe zum Teil negative Auswirkungen für die Empfängerländer, heißt es in dem Antrag, der inhaltlich auf einem weitgehend ähnlichen früheren Antrag der Grünen ( 16/7470) basiert. Diese Hilfe orientiere sich oftmals primär an den Agrarinteressen der Industrienationen. Von der Bundesregierung erwartet das Parlament nun, dass sie sich für eine neue Nahrungsmittelhilfekonvention einsetzt. Inhaltlich solle diese Konvention in langfristige Ernährungssicherheitsstrategien integriert werden.
Gegen Subventionen für Agrarexporte in Entwicklungsländer sprechen sich die Grünen aus. Die Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 16/8404) auf, sich auf EU-Ebene für eine Rücknahme der Exporterstattungen für Schweinefleisch einzusetzen. "Die Wiedereinführung von Schweinefleischexportsubventionen ist aus entwicklungspolitischer, handelspolitischer und agrarpolitischer Sicht völlig unsinnig", heißt es in der Begründung. Das Schweinefleisch aus Europa werde besonders in afrikanischen Ländern unterhalb der hiesigen und dortigen Produktionskosten angeboten, was "katastrophale Auswirkungen auf die Existenz der Produzenten in den Entwicklungsländern" habe. Diese Politik setze ein falsches Signal. Der Bundestag hat die Vorlage am 13. März zur weiteren Beratung in den Fachausschuss überwiesen.
In Afghanistan bedarf es nach Ansicht der Grünen eines "erkennbaren politischen und militärischen Kurswechsels". In einem Antrag ( 16/8501) tritt die Fraktion dafür ein, den bevorstehenden Nato-Gipfel in Bukarest dazu zu nutzen. Vor allem das Nebeneinander der amerikanisch geführten OEF (Operation Enduring Freedom) und der ISAF (International Security Assistance Force) sei zu beenden. Als ersten Schritt müsse die Nato die Ausbildung der afghanischen Armee übernehmen. Diese werde über weite Strecken einseitig von den USA im Rahmen von OEF gestaltet. Der Bundesregierung solle ferner darauf hinwirken, dass - gemeinsam mit der Regierung in Kabul - eine politischen Strategie für den Umgang mit oppositionellen und militanten Kräften umgesetzt wird.
Mehr Klarheit über die menschen- und völkerrechtlichen Bindungen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr fordern die Grünen. Die Bundesregierung solle sicherstellen, "dass bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr grund- und menschenrechtliche Verpflichtungen sowie die Normen des humanitären Völkerrechts eingehalten werden", heißt es in einem Antrag ( 16/8402). Außerdem fordert die Fraktion, dass Bundeswehrsoldaten bei ihren Auslandseinsätzen, "nicht zu bestimmten Handlungen angeleitet werden, für die sie sich später möglicherweise strafrechtlich verantworten müssen". Auch sollten sie sich nicht an gemeinsamen Operationen mit Streitkräften anderer Staaten beteiligen, die nach den für deutsches staatliches Handeln geltenden Normen nicht zulässig wären.
Trotz fortschrittlicher Gesetzgebung werden die Dalits - wie sich die so genannten Unberührbaren selbst bezeichnen -, vor allem in ländlichen Gegenden Indiens, massiv diskriminiert. Grund dafür ist nach Einschätzung des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Günter Nooke (CDU), die fehlende Implementierung der Gesetze. Die Diskriminierung zeige sich etwa beim Zugang zu Bildung, Gesundheitsvorsorge, sozialen Leistungen oder beim Landerwerb, sagte Nooke in einer Sitzung des Menschenrechtsausschusses am 12. März. Besonders heftig seien die Menschenrechtsverstöße gegen christliche Dalits. Die Bundesregierung spreche diese Menschenrechtsverletzungen bei Konsultationen mit der indischen Regierung an. Die Koalitionsfraktionen, die das Problem auf die Tagesordnung gesetzt hatten, bezeichneten es als wichtig, es weiter zu verfolgen. Die Union regte zudem an, die Dalits im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfe gezielt in die Förderprogramme einbeziehen.