FLUGSICHERUNG
EP beschließt neue Verordnung
"Gürtel runter! Flasche leer! Schuhe aus!" so umschrieb vergangene Woche der CDU-Abgeordnete Reinhard Rack die Sicherheitsroutine auf europäischen Flughäfen. Das Europaparlament beschloss am 11. März eine neue Verordnung, nach der Vorschriften künftig schneller der Sicherheitslage und dem Stand der Technik angepasst werden können. Das Parlament hat dabei in Zukunft ein Mitspracherecht. Mehrere Abgeordneten sicherten zu, das Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck aufzuheben, sobald neue Verfahren zum Aufspüren von Flüssigsprengstoff zur Verfügung stünden.
Die derzeit geltende Verordnung sei "im aufgewühlten Klima nach dem 11. September verabschiedet worden", erklärte der liberale Berichterstatter Paolo Costa. Nun sei es Zeit, einige Nachbesserungen vorzunehmen. Seine Fraktionskollegin Jeanine Hennis-Plasschaert ergänzte: "Wir werden die Terroristen nicht aufhalten, indem wir den Fluggästen Wasser und Haargel verweigern!"
Neben mehr Mitsprache war den Abgeordneten vor allem wichtig, die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen neu zu verteilen und genaue Regeln für die Qualifikation von Sicherheitsbeamten an Bord, sogenannte Sky Marshals, festzulegen. Zugelassen sind nur staatliche Bedienstete, die speziell ausgewählt und ausgebildet wurden. Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste dürfen nicht an Bord eingesetzt werden. Ob überhaupt bewaffnete Sicherheitsbegleiter in Flugzeugen eingesetzt werden, hängt von der Gesetzgebung jedes einzelnen EU-Staates ab. In der Kostenfrage gab es keine abschließende Einigung mit dem Rat. Das Parlament hatte verlangt, die Kosten nicht ausschließlich auf die Passagiere abzuwälzen, sondern Flughäfen und Mitgliedstaaten daran zu beteiligen. "Die Sicherheitsmaßnahmen auf den Flughäfen dienen der allgemeinen Gefahrenabwehr und dürfen daher nicht allein den Fluggästen aufgebürdet werden," verlangte Georg Jarzembowski (EVP).
Transitreisende werden künftig keine zusätzlichen Kontrollen mehr über sich ergehen lassen müssen. Bei Flügen innerhalb der EU und von sicheren Drittstaaten aus soll es nur noch eine Sicherheitskontrolle am Startflughafen geben. "Das entlastet die Passagiere ebenso wie die Flughäfen und vermeidet unnötige Kosten. So können die Sicherheitsgebühren zugunsten der Passagiere gesenkt werden", erklärte Jarzembowski.