Die Entwicklungspolitiker im Bundestag beurteilen die so genannte Budgethilfe als ein ergänzendes Instrument der Entwicklungshilfe überwiegend positiv. Bei der Budgethilfe fließen die Mittel der Geberländer direkt in die Haushalte der Partnerländer. Angesichts der jüngsten kritischen Debatte zu diesem Thema - innerhalb und außerhalb des Parlaments - hat sich der Fachausschuss in seiner Sitzung am 12. März für eine intensivere "Kommunikation" mit dem Haushaltsausschuss ausgesprochen, dessen Mitglieder wiederum mehrheitlich und parteiübergreifend die Budgethilfe kritisch sehen.
Anlass für die Debatte war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH), den der Haushaltsausschuss im Oktober 2007 angefordert hatte. Darin stellt der BRH die Budgethilfe zwar nicht prinzipiell in Frage, warnt aber vor "hohen treuhänderischen Risiken". "Das Partnerland kann die Mittel für andere als die vereinbarten Zwecke oder unwirtschaftlich einsetzen oder über ihre Verwendung nicht ausreichend Rechenschaft ablegen", schreibt der BRH. Auch sei die Überprüfung der erhofften Wirkungen "mit erheblichen methodischen Schwierigkeiten" verbunden. Andererseits ermögliche die Budgethilfe "einen intensiven Politikdialog mit dem Partnerland, sofern die dortige Regierung dazu bereit ist und die entsprechenden personellen und fachlichen Kapazitäten hat".
Die Budgethilfen, die Deutschland seit 2001 gewährt, hätten auch dazu beigetragen, dass die Hilfen der Geber besser aufeinander abgestimmt und verstärkt über die öffentlichen Finanzsysteme der Partnerländer weitergeleitet werden. Der Bundesrechungshof gibt als Fazit seiner Analyse neun Empfehlungen an das Parlament, darunter regt er eine stärkere Einbeziehung des Bundestages in die Gewährung der Budgethilfen an. So sollten diese Hilfen nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Haushaltsausschusses bewilligt werden. Notwendig sei auch eine strenge Auslese der Partnerländer, deren öffentliche Finanzsysteme bei ihrer Weiterentwicklung von Deutschland unterstützt werden sollten. Es sollten nur solche Konditionen zwischen der Gebergemeinschaft und dem jeweiligen Partnerland vereinbart werden, mit denen sich dieses "identifiziert und für deren Umsetzung es die notwendigen administrativen und technischen Kapazitäten" habe.
Als "außerordentlich hilfreich" bezeichnete Karin Kortmann (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesentwicklungsministerium (BMZ), den Bericht. Die Budgethilfe sei kein alternatives Konzept, sondern ein ergänzendes, flexibles Instrument der Entwicklungszusammenarbeit neben der Projekthilfe. Derzeit betrage diese Art der Entwicklungszusammenarbeit weniger als sieben Prozent des BMZ-Haushaltes. Die treuhänderischen Risiken wende das BMZ ab. Dazu gehörten eine sorgfältige Analyse der Situation in den Partnerländern und ein Kriterienkatalog für die Bewilligung der Hilfe. Deutschland stehe in einem regelmäßigen politischen Dialog mit den Empfängerländern, unterstrich Kortmann. Als Beispiel für die flexible Einsetzung der Budgethilfe nannte sie Nicaragua. Die deutsche Budgethilfe für dieses Land wurde gestoppt. Die SPD plädierte in der Diskussion für eine "Entemotionalisierung" der Debatte und bezeichnete die Budgethilfe als eine "vernünftige Strategie zur Armutsbekämpfung". Ähnlich beurteilte dies Die Linke, die allerdings davor warnte, die Budgethilfe für die Liberalisierung der Märkte und Privatisierung in den armen Ländern zu nutzen.
Die Union verlangte "sehr strenge Kriterien". Die Budgethilfe müsse außerdem dazu dienen, die Demokratieprozesse in den Geberländern zu stärken. Für die FDP erscheint die Budgethilfe als durchaus praktikabel. Sie dürfe aber die konkrete Projekthilfe "nicht komplett verdrängen". Die Grünen forderten eine stärkere Einbeziehung des Entwicklungshilfeausschusses in die Mittelbewilligung. Der Fachausschuss müsse neben dem Haushaltsausschuss dabei mitentscheiden.